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Hans-Martin Haller
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Frage von Jörg J. •

Frage an Hans-Martin Haller von Jörg J. bezüglich Tourismus

Sehr geehrter Hr. Haller,

am 01.02.2010 stellten Sie mit der Drucksache 14/5786 eine Anfrage an das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum mit der Bitte um eine Stellungnahme das Mountainbiking attraktiver zu machen. Mit wenig Erfolg, bzw. nur ausweichenden Antworten des Ministeriums damals.
Mit der politischen Wende bei der letzten Landtagswahl hatte ich gehofft, nun würde sich auch für uns Mountainbiker bzw. für die Natursportler Anlass zur Hoffnung ergeben.
Laut einer Pressemitteilung der Schwarzwald Tourismus GmbH hat man sich jüngst gemeinsam mit dem Forst BW, den beiden Naturparken des Schwarzwaldes und dem Schwarzwaldverein auf ein strategisches Konsenspapier geeinigt, das vorsieht, auch Wege unter 2m Breite im Rahmen der Ausnahmeregelung im Landeswaldgesetz für die Nutzung durch Radfahrer freizugeben und entsprechend auszuschildern.
Leider scheint das Thema Revision des Landeswaldgesetzes nicht auf der obersten Prioritätenliste unserer neuen Landesregierung zu liegen. Mit dem Ende der Dauerherrschaft der CDU und ihren tiefen Verflechtungen in Behörden und Verbänden wäre nun der Zeitpunkt gekommen die in Deutschland einzigartige Diskriminierung einer einzelnen Sportart zu beseitigen. Soweit ich weiß gibt es keine Untersuchung die die Beschränkung des Mountainbikings auf Wege die breiter als 2 m sind rechtfertigt. Eher im Gegenteil, wenn man die Initiative der Schwarzwald Tourismus GmbH betrachtet.
Der Blick zu den Nachbarn von Baden-Württemberg zeigt ein vollkommen anderes Bild, eine total andere Situation der Mountainbiker dort.
Warum kann überall außerhalb Baden-Württembergs mit Toleranz und Augenmaß das Thema Mountainbiker auf Pfaden angegangen werden und hier bei uns nicht?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jäger,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8. Juli.

Ich habe mich erst vor einiger Zeit wegen des Themas 2-Meter-Regelung an das Ministerium für Ländlichen Raum gewandt, doch leider ist die Antwort nicht anders ausgefallen, als auf unseren letzten Antrag hin aus dem Jahr 2007. Unterstützt wurden wir dieses Mal von einem gleichlautenden Vorstoß des Schorndorfer Oberbürgermeisters Matthias Klopfer, der auch Vorsitzender der Sportregion Stuttgart e.V. ist.

Die Haltung des Ministeriums ist nach wie vor, dass Konflikte unterschiedlicher Interessens- und Nutzergruppen - Wanderern, Umweltschützern, Jägern, dem Forst - hier vorprogrammiert sind. Es ist aus seiner Sicht nachvollziehbar, wenn es Mountainbiker/Radfahrer als Einschränkung empfinden, dass sie nach dem Waldgesetz in Baden-Württemberg nur auf Wegen ab zwei Metern Breite und in Naturschutzgebieten sogar erst ab 3 Metern Breite, unterwegs sein dürfen.

In seiner Stellungnahme hatte das Ministerium für Ländlichen Raum schon 2007 festgestellt, dass es die gesetzliche Beschränkung zwar nur in Baden-Württemberg gibt, dass diese Breite jedoch in vielen Bundesländern durch Verwaltungsanweisungen oder Merkblätter vorgegeben wird. Im Übrigen gab es bereits im Jahr 2007 allein in den Naturparken des Schwarzwalds rund 7000 Kilometer ausgewiesene Strecken für Mountainbiker. Erst kürzlich wurde eine entsprechende weitere Vereinbarung für den Schwarzwald unterzeichnet. Das entsprach seinerzeit dem größten Streckennetz deutschlandweit. In der Zwischenzeit dürften noch etliche neue Routen und viele Kilometer dazugekommen sein. So plant z.B. Stuttgart ebenfalls eine Downhill-Strecke einzurichten.

Eine Lockerung des Landeswaldgesetzes hält das Ministerium für nicht angezeigt, zumal das Landeswaldgesetz bereits heute gemäß § 37 Abs. 3 - mit Genehmigung der Forstbehörde - Ausnahmen ermöglicht. Außerdem hat eine Kommune ja schon heute die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden und den Forstbehörden ein markungsübergreifendes Mountainbike-Netz auszuweisen. Dann können auch Strecken auf schmalen Wegen und durch den Wald angelegt werden. Auch Privatwaldbesitzer können sich auf freiwilliger Basis an einer solchen Strecke beteiligen. Hauptproblem ist allerdings nach wie vor die Verkehrssicherungspflicht und Haftung, die dann beim Betreiber bzw. der Kommune liegt.

Es tut mir leid, dass wir Ihnen keine erfreulichere Nachricht für die Mountainbiker zukommen lassen können.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Martin Haller MdL