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Hans-Jörn Arp
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Frage von Renate R. •

Frage an Hans-Jörn Arp von Renate R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Arp,

Ich bedanke mich das Sie geantwortet haben. Ich bedaure aber das Sie mich mit meinem Problem alleine lassen in dem Sie mich an den: Auszug„. Ich bitte Sie, alle Rechtsfragen an den Wasser- und Bodenverband Bekau zu richten oder sich an die Kreisverwaltung Steinburg - Wasserbehörde - zu wenden, da ich die Satzung Ihres zuständigen Wasser- und Bodenverbandes nicht kenne.“Auszug Ende Verband verweisen welcher mich in so schlechterweise nötigt und bedrängt. Ich bat und bitte Sie, den gewählten Abgeordneten, erneut um eine eigene Antwort zu meiner Fragestellung: „Wie stehen Sie als gewählter Abgeordneter zu einer solch rechtswidrigen Vorgehensweise?“! Sie haben Möglichkeiten die ich nicht so ohne weiteres bekommen kann. Sie haben mehr Juristen im Landtag welche Ihnen sicher bereit sein werden bei einer Antwort behilflich zu sein. Mir ist schon an einer Antwort von Ihnen gelegen. Sie konnten beim Glücksspielgesetz sehr groß mitwirken. Daher habe ich die Hoffnung das Sie mir auch zu meiner Anfrage eine rechtsverbindliche Antwort werden geben können.

mit freundlichem Gruß
Renate Radunski

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Raduski,

Die Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband ist im Gesetz über Wasser- und Bodenverbände des Bundes (Wasserverbandsgesetz - WBV) geregelt.

Dort heisst es in z.B in § 9, "Heranziehung zur Mitgliedschaft"

"Beteiligte, die der Errichtung des Verbandes nicht zugestimmt haben, sind - auch gegen ihren Willen - als Verbandsmitglieder heranzuziehen. ..."

Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass ich kein Jurist bin und daher auch keine rechtsverbindliche Auskunft geben kann.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jörn Arp