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Hans-Joachim Otto
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Frage von Susanne Dr. N. •

Frage an Hans-Joachim Otto von Susanne Dr. N. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Otto,

aus welchem Grund ist die chronische Schilddrüsenerkrankung "Hashimoto Thyreoiditis" noch nicht in den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen" zur Beurteilung und Einstufung einer Behinderung enthalten?

Die Symptome dieser Autoimmunerkrankung der Schilddrüse verursachen Beschwerden *), die für die daran Erkrankten die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren. Es ist nicht transparent, aus welchen Gründen eine Anerkennung als Behinderung nicht möglich ist.

Freundliche Grüße,
Susanne Neumann

*) siehe z. B.
http://www.hashimotothyreoiditis.de/index.php/symptome/immunerkrankung

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Dr. Neumann,

ich freue mich, dass Sie sich bezüglich Ihrer Anfrage an mich gewandt haben.

Leider jedoch muss ich offen bekennen, dass ich von der Schilddrüsenerkrankung "Hashimoto Thyreoiditis" durch Ihre Erkundigung zum ersten Mal etwas gehört habe.

Die Gesundheitspolitik gehört nicht zu meinen politischen Tätigkeitsschwerpunkten. Dennoch möchte ich Ihnen natürlich helfen und eine für Sie verwertbare Antwort liefern. Aus diesem Grund habe ich mich mit einigen Kollegen unterhalten und auch eine schriftliche Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gestellt, um mich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Dabei konnte ich für Sie in Erfahrung bringen, dass im nationalen Kontext die Aufnahme jeder einzelnen Diagnose in die Versorgungsmedizin-Verordnung nicht sinnvoll umsetzbar ist. Dies liegt daran, dass es in etwa 30.000 bis 40.000 verschiedene Krankheitsbilder gibt, von denen 5.000 bis 8.000 als selten eingestuft werden.

Grundlage der versorgungsmedizinischen Begutachtung ist gemäß dem biopsycho-sozialen Modell des modernen Behindertenbegriffs nicht eine bestimmte Diagnose (wie z. B. die Hashimoto Thyreoiditis), sondern immer die Auswirkung einer behinderungsbedingten Funktions-, Fähigkeits- oder Gesundheitsstörung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Daher wird bei Gesundheitsstörungen bzw. Funktionsstörungen, die nicht in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen aufgeführt sind, der Grad der Behinderung vom versorgungsärztlichen Gutachter in Analogie zu vergleichbaren Gesundheitsstörungen individuell beurteilt.

Persönlich kann ich nachvollziehen, dass solche Erklärungen meist schwer nachzuvollziehen oder zu akzeptieren sind, wenn man im engen Umfeld oder gar persönlich betroffen ist. Dennoch hoffe ich, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnte.

Für weiterreichende Fragen kann ich Ihnen gerne auch die Kontaktadressen meiner Kollegen nennen, die sich schwerpunktmäßig mit der Gesundheitspolitik beschäftigen.
Schreiben Sie mir dazu einfach eine Email an hans-joachim.otto@bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Otto