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Hans-Joachim Otto
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Frage von Dietmar S. •

Frage an Hans-Joachim Otto von Dietmar S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Otto.
Ab 1.7.2009 sollen die Renten erhöht werden !?
Meine Frage lautet, warum bekommen die Männer (West) nur 2,41% und die Männer Ost = 3,38% Rentenerhöhung ???
Ich persönlich habe 50 Jahre und 9 Monate gearbeitet und immer eingezahlt !!! Ist das gerecht ???
Wir im Westen fühlen uns da sehr benachteiligt !!!
Liegt das an der Bundeskanzlerin (Ost) ???
Bei den Frauen sieht das noch schlechter aus !!!
MfG. D. Schwan

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schwan,

vielen Dank für Ihre Frage vom 17.06.09. Die für den 01.07.09 beschlossenen Rentenerhöhungen fallen unterschiedlich aus, weil es immer noch ein unterschiedliches Rentenrecht in Ost- und Westdeutschland gibt.

Die FDP ist deshalb der Meinung, daß bald 20 Jahre nach der Wiedervereinigung der Zeitpunkt gekommen ist, die Unterschiede der Rentenberechnung in Ost und West aufzuheben. In den ersten Jahren nach der Einheit waren die unterschiedlichen Rentenberechnungssysteme notwendig und sinnvoll, um so die Renten in den neuen Ländern von ihrem zunächst niedrigen Niveau schnell anheben zu können. Jetzt aber soll die Einheit auch im Rentenrecht verwirklicht werden. Dafür setzt sich die FDP ein.

Mit dem Antrag "Für ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West", den ich Ihnen in der Anlage beigefügt habe, hat die FDP im Deutschen Bundestag das erste Konzept zur Vereinheitlichung des deutschen Rentenrechts vorgelegt. Vorschläge anderer Parteien und Gewerkschaften - soweit vorhanden - bleiben dahinter zurück.

Zum 01.07.2010, 20 Jahre nach der Deutschen Einheit, soll daher in ganz Deutschland ein einheitliches Rentenrecht eingeführt werden, mit einheitlichem Rentenwert, einheitlichen Entgeltpunkten und einheitlicher Beitragsbemessungsgrenze. Ab diesem Stichtag passen sich alle Renten entsprechend der Entwicklung des einheitlichen Rentenwertes an. Jeder Euro Rentenbeitrag erbringt ab dem Stichtag im ganzen Bundesgebiet den gleichen Rentenanspruch.

Bei der Einführung des einheitlichen Rentenrechts bleiben alle bisherigen Renten und Rentenanwartschaften in West und Ost in ihrem Wert voll erhalten. Der ausstehende künftige Prozeß einer Angleichung des Rentenwerts Ost an den Rentenwert West und die Hoffnung auf damit verbundene Rentensteigerungen wird in die Gegenwart vorgezogen und mit einer Einmalzahlung abgefunden. Alle Versicherten mit Entgeltpunkten Ost erhalten eine solche Einmalzahlung, die, versicherungsmathematisch korrekt abgezinst, die Erwartung auf eine Angleichung des Rentenwerts Ost an den Rentenwert West widerspiegelt. Die individuelle Höhe der Einmalzahlung orientiert sich an der Zahl der erworbenen Entgeltpunkte Ost und der durchschnittlichen Lebenserwartung des eigenen Jahrgangs. Bezüglich der Einmalzahlung wird ein Wahlrecht eingeräumt, das jeweils bis zum 60. Lebensjahr auszuüben ist. Das Wahlrecht stellt sicher, dass Bestandsrentner und Versicherte mit Entgeltpunkten Ost nicht gegen ihren Willen abgefunden werden. Es ist jedoch zu erwarten, dass in der Abwägung sich die allermeisten Bestandsrentner und Versicherten für das einheitliche System entscheiden werden.

Auf diesem Wege wird eine 100-prozentige Gleichstellung der Rentenwerte Ost und West auch ohne schrittweise Anhebung des Rentenwerts bis 2013 erreicht. Mit diesem Konzept wird die Einheit auch im Rentenrecht endlich erreicht.

Falls Sie weitere Fragen haben, empfehle ich Ihnen, meinen Kollegen Dr. Heinrich Kolb MdB zu kontaktieren, der das Thema für die FDP-Bundestagsfraktion betreut.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Otto