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Frage von Emma M. •

Frage an Gustav Herzog von Emma M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Herzog,

wir behandeln in der Schule zur Zeit das Thema Datenschutz und ich habe bezüglich dessen eine Frage an Sie:

Beschäftigt haben wir uns in der letzten Stunde mit Streaming Diensten wie Netflix, Amazon Prime Video oder auch maxdome. Dabei mussten wir feststellen, dass jede kleine Aktivität - der sogenannte "clickstream" - gespeichert wird, um damit Persönlichkeitsprofile zu erstellen.

Wie werden solche Streaming Dienste und deren Speicherung von Nutzerdaten überwacht und kontrolliert?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau M.,

herzlichen Dank für Ihre Fragen zur Datensicherheit und Datentransparenz bei Streamingdiensten. Als Fachpolitiker für die Digitale Infrastruktur kenne ich mich zwar gut mit den s. g. Datenautobahnen aus, muss aber für Ihre Frage, die ja den Datenschutz betrifft, Rücksprache mit meinen fachlich zuständigen Kolleginnen und Kollegen halten. Ob ich Ihnen bis zum Beginn Ihrer Schulferien in Niedersachsen die Antwort geben kann, kann ich jetzt leider noch nicht versprechen. Ich hoffe aber, Sie können dann ggf. auch nach den Ferien schulisch noch etwas damit anfangen und wünsche Ihnen und Ihren Mitschülerinnen und Mitschülern erholsame Wochen!

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Herzog

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau M.,

nach der versprochenen Rücksprache mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion, die für Datenschutz zuständig sind, übersende ich Ihnen nun die inhaltliche Antwort auf Ihre Frage.

Grundsätzlich unterliegen Streaming-Dienste, so auch Netflix, Amazon Prime Video und co, der Datenschutz-Grundverordnung. Diese regelt seit Mai 2018 für die gesamte Europäische Union den Schutz aller Personen bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Das bedeutet, dass seitdem Vergehen in der EU einheitlich verfolgt und sanktioniert werden können. Dies gilt sowohl für Unternehmen, die in, als auch für solche, die außerhalb Deutschlands, wie die meisten Streaming-Dienste, sitzen. Sie müssen sich dann an europäisches Recht halten, wenn sie ihre Waren und Dienstleistungen wie zum Beispiel Filme und Serien in Europa anbieten.

Konkret gibt die Datenschutz-Grundverordnung mit ihrem 15. Artikel betroffenen Personen das Recht auf Auskunft. Das bedeutet die Möglichkeit, von dem Verantwortlichen, in Ihrem Fall dem Streaming-Dienst, eine Bestätigung zu verlangen, ob Ihre persönlichen Daten von ihm verarbeitet werden. Falls dies der Fall ist, besteht außerdem die Möglichkeit, genaueres über die verwendeten Daten zu erfahren, wie zum Beispiel den Verarbeitungszweck, die Kategorie der verarbeiteten Daten oder den Empfänger der Daten. Außerdem ist jedem Betroffenen erlaubt, diese Daten zu berichtigen und zu löschen, sowie die weitere Verarbeitung der eigenen Daten einzuschränken. Das bedeutet, dass vor allem die Überwachung der Daten bei der nutzenden Person selbst liegt. Sie können sich dann jederzeit an die zuständige Datenaufsichtsbehörde wenden, wenn sie denn Verdacht haben, dass mit ihren eigenen Daten Datenschutzrechte verletzt werden. Die Kontakte dazu findet man im Internet, an die man sich dann zum Beispiel per E-Mail wenden kann.

Diese Überprüfung hört sich zunächst so an, als ob jede Person in diesem Prozess auf sich allein gestellt ist. Jedoch überprüfen auch andere Organisationen, wie die europäische Non-Profit-Organisation nyob, die sich mit dem Recht auf Datenschutz beschäftigt, die Unternehmen. Sie hat bei acht großen Streaming-Diensten diese Auskunftsanfrage probeweise durchgeführt und festgestellt, dass keiner der Dienste dem Gesetz vollständig nachkommt und diese somit an sich gegen das Gesetz verstoßen. Daraufhin hat sie bei der österreichischen Datenschutzbehörde Beschwerde eingelegt.

Wenn ein Unternehmen nach Prüfung gegen die Datenschutzrechte verstoßen hat, hat die zuständige Aufsichtsbehörde die Möglichkeit Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro zu verhängen. Für kleinere Unternehmen mit weniger Umsatz, liegt das Bußgeld bei bis zu 4% des weltweiten Umsatzes. Bei der Klage von nyob würde die theoretische Höchststrafe für die untersuchten Streaming-Dienste bei bis zu 18,8 Milliarden Euro betragen.

Der konkrete Ausgang dieser Klage bleibt abzuwarten und zu hoffen, dass die zuständigen Behörden konsequent gegen die Verstöße vorgehen.

Ich hoffe ich habe Ihnen Ihre Frage damit beantwortet und wünsche Ihnen und er ganzen Klasse alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Herzog