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Gustav Herzog
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Frage von Heinz S. •

Frage an Gustav Herzog von Heinz S. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Herr Herzog.

Bezieht ein Rentner neben seiner Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch eine Betriebsrente, so hat der
Rentner die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Betriebsrente allein und in voller Höhe zu tragen.
Ich empfinde diese gesetzliche Regelung (SPD-Initiative!!) als zutiefst sozial ungerecht und erwarte nach langjährigen Diskussionen zu diesem Thema nun endlich eine schnelle Gesetzesänderung zu Gunsten der Betriebsrentenbezieher.
Wann ist damit zu rechnen?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen und freundliche Grüße
H. S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Das Thema der s. g. Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten in der Auszahlungsphase beschäftigt die Politik und auch die Gerichte schon seit einigen Jahren. Sowohl meine fachpolitischen Kolleginnen und Kollegen als auch ich selber teilen Ihre Auffassung, dass an der derzeit gültigen Praxis (deren Rechtmäßigkeit höchstgerichtlich wieder bestätigt worden ist) etwas zu Gunsten der Versicherten getan werden muss. Eine Reduzierung des GKV-Beitrags auf den Arbeitnehmeranteil ist für uns das Hauptziel, weitere Entlastungen sind im Gespräch.

Wenn Sie fragen, wann eine Änderung konkret zu erwarten ist, so kann ich Ihnen das nicht seriös beantworten. Es gibt zwar Bewegung bei der Union in der Sache, aber der sprichwörtliche Teufel steckt wie oft im Detail. Und im vorliegenden Fall sind das Fragen einer verfassungskonformen Ausgestaltung von Änderungen und Fragen der Gegenfinanzierung. Es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen deshalb keinen konkreten Termin nennen kann.

Was Ihren Kritikpunkt angeht, die SPD hätte die Doppelverbeitragung eingeführt, so ist mir zur Klarstellung eine kleine Rückschau wichtig: Es war keine politische Maßnahme, sondern die Reform durch Ulla Schmidt ging auf höchstrichterliche Entscheidungen zurück. Die damalige Bundesregierung musste ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes umzusetzen: Dieses hatte den Gesetzgeber am 15. März 2000 verpflichtet, freiwillig und gesetzlich versicherte Rentnerinnen und Rentner bei der Beitragserhebung für die Gesetzliche Krankenkasse gleich zu behandeln und angeregt, das so zu gestalten, dass sämtliche Einnahmen der Versicherten mit einbezogen werden, also auch jene aus bestimmten Betriebsrentenformen und Direktversicherungen. Dazu gehört u. a. auch, dass regelmäßige Rentenzahlungen nicht stärker belastet werden als Einmalzahlungen. Im Mai 2006 hatte das Bundessozialgericht diese Regelung – wie erwartet – ausdrücklich bestätigt. Auch in diesem Jahr scheiterte wie oben erwähnt eine Klage von Direktversicherungs-Geschädigten vor dem Verfassungsgericht.

Mit freundlichen Grüßen aus der Pfalz in den Norden,

Gustav Herzog