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Frage von Hein und Hannelore M. •

Frage an Guntram Schneider von Hein und Hannelore M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Minister,

ich habe Sie soeben in der Sendung hart aber fair erlebt und erlaube mir als der SPD nahestehendem Bürger an Sie folgende Fragen zu stellen:

1. Wollen Sie tatsächlich alle Obdachlosen dieser Welt nach Deutschland holen um hier den Winter zu verbringen? Solche "Winter-Asylanten" belasten nur unsere Einwanderungsbehörde und kosten unserem Staat viel Geld.

2. Die Politiker brauchen sich nicht zu wundern, wenn die Bevölkerung angesichts der enorm gestiegenen Kriminalität aus dem Zuwanderungsbereich von Bulgarien und Rumänien sich wegen der Unfähige EU-Politik von Europa abwenden. Die Regierungen dieser beiden Länder haben sich nicht an die Vereinbarungen gehalten um das Leben ihrer Minderheiten zu verbessern. Die EU sollte deshalb Ihre Zusagen gegenüber diesen Ländern ebenfalls aufheben. Wie stellen Sie sich eine Lösung vor?
3. Sie erklärten, dass Rumänien und Bulgarien keine funktionsfähige Verwaltung und korrupte Strukturen haben. Warum wurden diese Länder überhaupt in einem solch desolaten Zustand in die EU aufgenommen?
4. Ich gehe zumindest davon aus, dass bis zu einer Lösung, Brüssel für alle Kosten dieser Fehlentscheidung aufzukommen hat. Wie stehen Sie zu dieser Forderung?

Mit freundlichen Grüßen

Hein Margraf

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Margraf,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Zuwanderung, die ich Ihnen gerne beantworten möchte.

Zu 1.: Niemand holt Menschen nach Deutschland. Wer jedoch nach Deutschland kommt und hier einen Asylantrag stellt, wird logischerweise auch bis zum Ende des Antragsverfahrens vor Ort bleiben. Wenn dem Asylantrag nicht stattgegeben wird, muss derjenige das Land wieder verlassen. Auf die Dauer der Antragsverfahren hat das Land NRW keinen Einfluss, da dieses zusammen mit den Kommunen nur für die Unterbringung der Asylsuchenden und Asylbewerber zuständig ist. Das eigentliche Antragsverfahren wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt und ist demnach Bundessache.

Zu 2.: Die Europäische Union stellt mit dem Europäischen Sozialfond finanzielle Mittel zur Verbesserung der Lebenssituation in Bulgarien und Rumänien zur Verfügung. Beide Staaten müssen, um diese Mittel in Anspruch nehmen zu können, eigene Mittel als sog. Kofinanzierung zur Verfügung stellen. Diese fehlen aber oft. Zudem fehlt es in den beiden Ländern an Verwaltungskapazitäten und Expertenwissen, um konkrete Projekte umzusetzen. Daher setzen wir uns dafür ein, dass die EU finanzielle Mittel, die von Rumänien und Bulgarien nicht abgerufen wurden, den Ländern und Städten zur Verfügung stellen, die von Armutsmigration aus Rumänien und Bulgarien betroffen sind.

Zu 3.: Die Entscheidung haben die Staaten der Europäischen Union mehrheitlich getroffen. Dazu zählte auch Deutschland, das durch Bundesregierung und Bundestag vertreten wurde. Bezüglich dieser Frage sollten Sie sich an die zuständigen Bundestagsabgeordneten wenden.

Zu 4.: siehe 2. Ich möchte allerdings betonen, dass der deutsche Sozialstaat durch Armutszuwanderung nicht bedroht ist. Das Problem ist nur von geringem Ausmaß, wenn man die gesamte Bundesrepublik betrachtet. Das Problem ist, dass sich die Gruppe der Armutswanderer aus Rumänien und Bulgarien in wenigen Städten und dort in einzelnen Stadtteilen konzentrieren und dies erhebliche Mehrbelastungen für die betroffenen Kommunen bedeutet. Daher fordern wir einen Ausgleich durch Bund und EU. Ich möchte zudem darauf hinweisen, dass neben Armutswanderern auch sehr viele gut ausgebildete Fachkräfte aus Bulgarien und Rumänien nach Deutschland kommen. Diese helfen, dem Fachkräftemangel in einigen Branchen und Berufen entgegenzuwirken. Dass Rumänien und Bulgarien Mitglied der EU sind, hat demnach für Deutschland auch Vorteile.

Mit freundlichen Grüßen

Guntram Schneider