Günter Peschke
REP
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Frage von Peter D. •

Frage an Günter Peschke von Peter D. bezüglich Verkehr

Hallo

in der StVO gibt es den Par. 1, dort heißt es mal:

Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr hat sich so zu verhalten .......... daß kein Anderer den Umständen entsprechend unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

Dazu zum Thema Verkehrslärm: die Industrie baut heute Fahrzeuge wie PKW,Motorrad,Mofa, die sehr leise sind und nicht als Lärmbelästigung empfunden werden. Jetzt läßt aber der Gesetzgeber zu, daß diese Fahrzeuge durch Zubehör wie Sportauspuff oder ähnliches extrem laut gemacht werden können.
Die Folge ist, daß ein einzelner Autofahrer nachts einen ganze Straße aus dem Schlaf reissen kann, daß tagsüber eine erheblich größere Lärmbelästigung als notwendig erfolgt. Das geschieht pausenlos.

Die Polizei ist machtlos, weil es dann entgegen dem o.g. §1 StVO noch gesetzliche Vorgaben für die zulässige Lautstärke von Fahrzeugen gibt, die weit über der von Neufahrzeugen liegen. Das sind 2 Regeln, die sich widersprechen.

Ich würde mir wünschen, daß es gesetzlich festgelegt wird, daß Fahrzeuge gegenüber dem Fabrikzustand nicht verändert werden dürfen und zwar in keinster Weise und daß der Par. 1 StVO nicht ein Gummiparagraph bleibt.

Außerdem sollen die Lärmkontrollen durch die Polizei wesentlich häufiger durchgeführt werden, etwa so wie Geschwindigkeitskontrollen.

Wie stehen Sie zu dem Thema?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Denz

Antwort von
REP

Ich stehe auch zur Meinung das die Lärmbelästigung solcher Fahrzeuge auf das Strengste kontrolliert werden muß. Natürlich soll ein Fahrzeugbesitzer auch weiterhin sein Auto Optisch aufrüsten dürfen, aber wie gesagt nicht Akustisch das Zulässige Maß überschreiten. Hier sind strenge Kontrollen durch den TÜV nötig, und bei Zuwiderhandlung hohe Geldstrafen zu verhängen. Gegen ein tiefergelegtes und Chromblitzendes Auto haben weder ich noch meine Partei etwas einzuwenden.