Günter Mühlbauer
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Frage von M. K. •

Frage an Günter Mühlbauer von M. K. bezüglich Familie

Warum nicht überhaupt die Abschaffung der Jugendämter? dieses Amt ist gegen jeglicher Demokratie und sein Willkur sieht man nicht in keinem Land unter dem Diktatur. Reform dieses Amtes schafft wieder neue Möglichkeiten für Sozialindustrie, deren Auftraggeber!!!
Wo kennen Sie, dass um Mitternacht oder Frühmorgen die Kinder mit Polizeigewalt aus dem Schlaf gerrissen und von ihren Eltern entzogen werden, alles ohne richterliche Verfügung und nur nach Lust und Laune eines Jugendamtbeamten?

Grüss

MBK

Antwort von
Einzelbewerbung

Sehr geehrter Frau oder Herr Khoda,

ihre Frage nach der Abschaffung der Jugendämter möchte ich mit einem klaren Nein begegnen.

Die kommunale Jugendhilfe, also das Jugendamt, erledigt nicht nur die Kindeswegnahme und den Überfall im Morgengrauen. Die Aufgaben sind vielfältig und wichtig. Kinder und Jugendliche brauchen im Notfall einen Anlaufpunkt. Eltern brauchen auch die Möglichkeit, sich (angstfrei ! ) der staatlichen Unterstützung zu bedienen.

Die von Ihnen angesprochenen Zustände sind nur mit erbarmungsloser Strafverfolgung akut zu begegnen, die ich bei den Ministerien der Länder konsequent einfordern werde.

Zur Prävention strebe ich eine Klarstellung des politischen Willens der Kommunalpolitik und der Landespolitik an, der zum Ausdruck bringt, dass nur Tatsachen die Grundlage für staatlichen Handelns sein dürfen und nicht Gerüchte oder das Weitertragen von Wahrheit, Unwahrheit, Mutmaßungen u.ä.

Dabei werde ich alles unternehmen, die politischen Parteien und Verwaltungen in den Ländern bei einer Reform der Betrachtung zu unterstützen und ggf. aktiv dazu ermutigen.

Als langfristiges Ziel habe ich die gesetzliche Schadenersatzplicht für Kommunen bei Verstoß gegen den Sozialdatenschutz ins Auge gefasst. Wenn MitarbeiterInnen der Kommune oder sonstige Beauftragte der Landes- gerichte gegen das Grundrecht der BürgerInnen auf informationelle Selbstbestimmung verstösst, soll ein einfacher Verwaltungsakt losgetreten werden, der einen (hohen) Geldbetrag ausschüttet.

Diese Maßnahme kann geeignet sein, die Verwaltungen der Kommunen und Länder zum Umdenken in Bezug auf die Weitergabe von Gerüchten, Mutmaßungen und sonstiger Informationen zu bewegen.

Die vorgenannten Maßnahmen sind auf alle Gebiete der Verwaltung anwendbar und sind nicht nur bei den Familien und Kindern so besonders schmerzhaft und haben so tiefgreifende Folgen. Die Anwendung greift auch für die Grundsicherung und die Zulassung von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten durch die Regierungen.

Ich hoffe, dass ich Sie für meine Maßnahmen gewinnen kann und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Günter Mühlbauer