Günter Mühlbauer
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Frage von Raimund E. •

Frage an Günter Mühlbauer von Raimund E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Mit großen Respekt beobachte ich ihre Aktionen und Ihren beharrlichen Einsatz für die Interessen unserer Kinder. Auch nehme ich zur Kenntnis, dass Sie von den Vertretern der Politik zwar wahrgenommen werden, die Interessen der Feministinnen aber in den politischen Entscheidungen aber noch immer bevorzugt berücksichtigt werden. Jüngstes Beispiel ist die traurige Gesetzgebung zum möglichen Sorgerecht der ledigen Väter, die den schlicht desinformierten Bürgern als Sensation verkauft wird. Tatsächlich aber liegt der einzige Lichtblick darin, dass ein Sorgerechtsantrag eines ledigen Vaters nicht mehr von vorne herein wegen fehlender Rechtsgrundlage abgelehnt werden kann. Und schließlich, was soll ein väterliches Sorgerecht dem Kind nützen, wenn es, genau wie bei den meisten geschiedenen Vätern, wegen vereiteltem Umgang nicht ausgeübt werden kann.
Dabei zeigen Ihre gelungenen Wahlplakate doch mit aller Deutlichkeit, dass ein Kind insbesondere zu seiner seelischen und geistigen Entwicklung die Hand BEIDER Eltern braucht, denn die Natur hat es nicht von ungefähr so eingerichtet, dass beide Geschlechter für das Entstehen eines neuen Lebens erforderlich sind
Sie Werben auf Ihren wunderschönen Plakaten mit dem Slogan:
Mehr Rechte für Kinder.
Verstehe ich es richtig, dass damit die Rechte der Kinder gemeint sind, die gemäß Grundgesetz durch ihre beiden leiblichen Eltern (ausschließlich möglichst gemeinsam) zu vertreten sind? Nicht aber die, welche durch Soz-Päds (wegen ihre beschränkten psychologischen Ausbildung, ihrer häufig mangelnden Empathie und ihren Tätigkeitsschwerpunkten auch Kaffee-Päds genannt) der Jugendämter und anderer Kreise der Kindesraub- Trennungs- und Scheidungs-Industrie vertreten werden sollen?
Geht es also in dem Wahl-Slogan primär um die Rechte der Kinder auf regelmäßigen direkten persönlichen Kontakt zu Beiden Eltern?
Andernfalls würde der Slogan Jugendamt - Nein Danke und die Forderung nach einer unabhängigen Kontrolle keinen Sinn machen.

Antwort von
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Raimund Enders

Sehr geehrter Herr Enders

Mitarbeiter/innen der kommunalen Jugendhilfe leisten in der Regel gute Arbeit. Zur Kritik kommt es immer dann, wenn sie in das Leben der Familie aktiv eingreifen und / oder zusammen mit der Justiz auftreten. Das liegt m.E. daran, dass sich in diesen Momenten die Sozialministerien zurückziehen und standhaft behaupten, sie wären für diese Fallgruppen nicht zuständig. Über die Entwicklung und Gesundheit würden dann nur noch die Rechtsprechung entscheiden. Es fehlt also an einer verbindlichen politischen Handlungsanweisung in der Gesetzesauslegung für die kommunale Jugendhilfe seitens der Sozialministerien, aber auch eine Fachaufsicht gehört, damit man die Arbeitsschritte nachvollziehen kann z.B. bei einer Beschwerde von einem Elternteil. Das möchte ich ändern.

Die Eltern vertreten die Kinder. Darauf haben die Kinder ein Recht. In jeder Lebenslage. Das Elternrecht ist ein Naturrecht, d.h. das dt. Sorgerecht ist nicht Bestandteil der vom Staat zu vergebenden Rechte. Ausgenommen die nichtehelichen Väter.

Der Bund hat im Namen der Länder die UN-Kinderrechtekonvention unterzeichnet. Das Kind hat spätestens seit dieser Unterschrift die Grundrechte eines Menschen, also auch ein Recht auf ein faires, willkürfreies Verfahren beider Eltern, die das Kind vertreten.

Derzeit Beschwert sich ein Väterverein bei der UNO.

Bestandteil der juristischen Auseinandersetzungen ist die kommunale Jugendhilfe. Die kommunale Jugendhilfe ist Bestandteil des "Staates" bzw. der "Staatlichen Gemeinschaft".
Derzeit setzt die kommunale Jugendhilfe die o.g. Rechte der Kinder nicht um, obwohl der Bund für die Länder sich dazu verpflichtet hat und die entsprechenden Gesetze erlassen hat.
Die Kontrollmechanismen fehlen, da sich nur auf die Rechtsprechung berufen wird und dargestellt wird, was SozPaeds und sonstigen erlaubt ist.
Es fehlt die Kontrolle, ob die Handlung der Verwaltung gesellschaftlich, politisch und fachlich überhaupt richtig ist.

Der Bundesgesetzgeber hat die Aufgabe der kommunalen Jugendhilfe (Jugendamt) im Zusammenspiel mit der Justiz in Hinblick auf das Grundgesetz Art. 2 Abs. 1 und Art 1. Abs. 1 mit Art. 6 ausreichend definiert.
In diesem Kontext hat das Jugendamt in familiengerichtlichen Verfahren bereits jetzt kein Mitspracherecht und keinen Ermittlungsauftrag bzgl. dem weiteren Verbleib der Kinder bei Trennung & Scheidung (FamFG §7 Abs.7).

Weil das Selbstverständnis der kommunalen Jugendhilfe auf das Weitertragen von ungeprüften Gesagtem abstellt, ist die Betätigung im Zusammenspiel mit der Justiz abzulehnen.
Grundlage eines jeden staatlichen Handelns haben Tatsachen zu sein, nicht jedoch Hörensagen.

Aus vorstehendem ergibt sich die Stärkung der Rechte der Kinder und Familien gegenüber der Verwaltung eines jeden Landes und beschränkt sich nicht auf das Recht des Kindes auf Familie (Umgang, Kontakt).

Mit freundlichen Grüßen

Günter Mühlbauer