Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Michael R. •

Frage an Günter Krings von Michael R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Krings,

zunächst vielen Dank für ihre Antwort vom 28.05.2009.

Leider hat ihre Antwort, auch im Zusammenhang mit der Anhörung vor dem Wirtschaftsausschuss am 27.05.2009, neue Fragen aufgeworfen, so, dass ich mich heute erneut an Sie wende.

Sie schreiben, dass, ich zitiere " die Verbreitung von Kinderpornographie und die Ausbeutung von Heranwachsenden beispielsweise in den Jahren 2006/2007 bis zu 111 Prozent zugenommen hat."
Nun ist es aber erwiesen, dass sich diese Zuhnahme von 111% auf die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren und auf den Zuwachs von tatsächlich existierender kinderpornographischer Inhalte im Internet bezieht und sich in der verbesserten
Arbeit der polizeilichen Fahndung begründet. Im Zusammenhang mit der "Aktion Himmel" bspw. wurden ca. 12.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber bis zum heutigen Tag keine einzige Verurteilung bekannt. Gleichwohl fliessen diese Ermittlungsverfahren in die von Ihnen genannten 111% mit ein.
Wie ist diese ständige Fehlinterpretation dieser Zahl zu erklären?

In der o. g. Anhörung vor dem Wirtschaftsausschuss ist, für mein Verständnis, deutlich geworden, dass die Sperren bestenfalls als Baustein in einem Gesamtkonzept der KiPo-Bekämpfung gesehen werden können und für sich alleine gesehen relativ nutzlos und verfassungsrechtlich bedenklich sind. Vielmehr sollte das Hauptinteresse darin liegen, das Entfernen von bekannten KiPo-Seiten durch die hostenden Provider zu erwirken und hierzu die internationale Zusammenarbeit zu verbessern.

In ihrer Antwort, aber auch in der Stellungnahme ihrer Fraktion, wird nicht auf diese Empfehlung der Experten eingegangen. Vielmehr wird zum Ausdruck gebracht, dass der eingeschlagene Weg unverändert weitergegangen werden soll.

Kann ich daraus schließen, dass die Empfehlungen und Bedenken der gehörten Experten im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht einfließen werden und das geplante Gesetz nahzu unverändert verabschiedet werden soll.

Mit freundlichem Gruß,
Michael Remus

Dr. Günter Krings MdB, 2021
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