Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Alexander E. •

Frage an Günter Krings von Alexander E. bezüglich Gesundheit

Sehr geehter Herr Krings.

Ich habe eine Frage zu unserem Gesundheitswesen die mich nun durch meine eigene Erfahrung seit mehr als 3 1/2 Jahren beschäftigt.

Die Kurzgeschichte ist folgende:
Ich habe mich vor ca. 3 1/2, 4 Jahren Privat versichern lassen, ohne das die Versicherung gefragt hat wieviel ich verdiene und was ich genau mache.
Konnte aber ohne Probleme eine Private Versicherung abschließen.
Das einzige was mir gesagt worden ist, war das ich innerhalb eines Jahres wieder in eine Gesätzliche Versicherung wechseln könnte. Was sich dann leider aber als absolut falsch herrausstellte.
Ich konnte nach kurzer Zeit die Versicherung nicht mehr bezahlen und in eine Gesätzliche Versicherung wechseln war auf einmal nicht mehr möglich.
Da ich noch keine 25 Jahre alt war hätten meine Mutter (Vater verstorben) für mich aufkommen müssen was Sie finanziell aber nicht konnte.
So blieb ich bis zu meinem 25ten Lebensjahr ohne Krankenversicherung obwohl ich sie in dieser Zeit mehr als gebraucht hätte. (Zähne, Angst, Depressionen)
Wir haben alle, alles versucht es wurde immer nur gesagt es besteht Versicherungspflicht aber keiner hat gesgt wie man die PKV bezahlen soll.
So vergingen 3 1/2 Jahre bis ich mit 25 Jahren endlich wieder Privat über das Amt versichert worden bin (konnten sich 1/2 Jahr auch nicht einigen ob Privat oder Gesätzlich)
Das ich in der Zeit sämtliche Sozialen Kontakte verloren habe da ich durch Angst und Depressionen nur Alkohol als Lösung gefunden habe um vor die Türe zu gehen hat auch keinen interessiert.
Nun sitze ich hier mit 3 Monaten Langzeittherapie, fast keine Freunde mehr und einem unbezahlbarem Basistarif sobald ich wieder arbeiten gehe und der Frage:

Wie kann das in Deutschland sein?

Ich würde mich über eine Echte und nicht Politische Antwort freuen.

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Enbrocks,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie das Krankenversicherungssystem thematisieren und Ihre negativen Erfahrungen schildern. Ich bedaure sehr, dass man Sie offenbar schlecht beraten hat. Gerne gebe ich Ihnen einige grundsätzliche Informationen zum Wechsel der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung. In der Tat ist die Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nicht immer ohne Weiteres möglich und auch meist nicht empfehlenswert. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber vermeiden will, dass Versicherungsnehmer in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der PKV profitieren und später - bei schlechterem Gesundheitszustand - auf eine womöglich preiswertere GKV ausweichen können. Daher ist es für die meisten privat krankenversicherten Personen äußerst schwierig oder gar unmöglich, wieder versicherungspflichtig in die GKV zurückzukehren (vgl. § 5 SGB V). Die GKV nimmt Versicherte einer PKV nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden (beispielsweise nach Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer nichtselbständigen Beschäftigung für mindestens zwölf Monate), unter 55 Jahre alt sind und ihr Einkommen für mindestens ein Jahr unter die geltende Versicherungspflichtgrenze gesunken ist. 2013 liegt diese Einkommensgrenze bei einem jährlichen Bruttogehalt von 52.200 Euro. Hier greift die Versicherungspflicht des § 5 SGB V in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.
Die privaten Krankenversicherungen sind seit dem 01.01.2009 verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Dabei gilt: Versicherten darf die Aufnahme in den Basistarif - trotz eventueller Vorerkrankungen - nicht verweigert werden. Die Aufnahme in den Basistarif erfolgt ohne Zuschläge und ohne Ablehnungen. Der Basistarif muss in etwa die gleichen Versicherungsleistungen enthalten, die auch die gesetzlichen Krankenkassen anbieten (vgl. bei Bedarf § 193 VVG). Das Gesetz gibt als maximale Beitragshöhe den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV vor (2013 rund 610 Euro/Monat). Wenn Sie gemäß dem Sozialgesetzbuch hilfebedürftig sind und einen hohen PKV Beitrag zahlen müssen, kann dieser vom zuständigen Sozialversicherungsträger voll übernommen werden. Grundsätzlich ist der Wechsel in die GKV somit nicht mehr nötig und sollte immer gut überlegt sein. Denn mit diesem Wechsel können die Altersrückstellungen, die die private Versicherung für Sie gebildet hat, verloren gehen.
Es ist prinzipiell vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, dass Sie in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, wenn Sie sich einmal für die PKV entschieden haben. Bei vielen Versicherten ist es schwierig zu ermitteln, ob ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse möglich und sinnvoll ist. Daher sollten Sie sich in jedem Fall an einen Versicherungsexperten wenden, um Ihre persönliche Situation zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings

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