Portrait von Günter Garbrecht
Günter Garbrecht
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Günter Garbrecht zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Dennis R. •

Frage an Günter Garbrecht von Dennis R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Garbrecht,

das neue Nichtraucherschutzgesetz sorgt nach wie vor für Aufsehen und ich würde einige Fragen zu diesem Thema aus Sicht gerne beantwortet sehen:

Wie halten Sie es mit Shishabars?
Diesen wurde mit der aktuellen Gesetzesänderung jegliche Existenzgrundlage genommen. Ist denn ein genereller, ausnahmsloser Nichtraucherschutz, sogar in Einrichtungen die nur zum Zweck des Rauchens aufgesucht werden, aus Ihrer Sicht sinnvoll? In solch einer Bar werden wohl kaum Nichtraucher verkehren, die sich geschützt wissen wollen.

Nun zum Thema elektrische Zigaretten, welches in Bezug auf die aktuelle Änderung auch immer wieder recht kontrovers diskutiert wird, jedoch häufig entweder mit falschen oder gar nicht existenten Fakten untermauert wird:

Wie ist Ihre Meinung zum Thema E-Zigaretten und Nichtraucherschutz?

Es wird immer wieder angesprochen, dass die E-Zigarette ebenfalls in den Wirkungsbereich des Nichtraucherschutzgesetzes fällt. Dies ist jedoch bei modernen E-Zigaretten nicht mehr der Fall. Laut gesetzlicher Definition gilt als Rauchen die Verbrennung von Pflanzenteilen. Bei älteren Modellen war dies auch der Fall. Hier wurde mittels einer Heizspirale Tabak verbrannt und der Rauch konnte ohne die Entstehung eines nach außen dringenden Nebenstroms inhaliert werden. Diese Methode war nachgewiesenerweise zwar unschädlich für die umgebenden Personen, jedoch deutlich ungesünder für die konsumierende Person selbst.
Die heutigen E-Zigaretten verdampfen Flüssigkeiten, die Aromen enthalten und auch optional Nikotin. In zahlreichen Studien konnte Nachgewiesen werden, dass bei Betrieb innerhalb der vorgesehen Spezifikationen keinerlei Giftstoffe außer dem Nikotin inhaliert werden und selbst von dem inhalierten Nikotin nur eine nahezu nicht messbare Menge an die Raumluft abgegeben wird. Hinzu kommt die Tatsache, dass aufgrund des Verdampfungsvorganges das Nichtraucherschutzgesetz hier nicht greift, was häufig jedoch nicht berücksichtigt wird.

Portrait von Günter Garbrecht
Antwort ausstehend von Günter Garbrecht
SPD