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Frage von Birgit J. •

Frage an Günter Garbrecht von Birgit J. bezüglich Gesundheit

Wissenschaftler haben in Workshops beim Robert Koch-Institut festgestellt, dass es hohen Forschungsbedarf zur durch Zeckenstiche übertragenen Lyme-Borreliose (LB) gibt. Diese bakterielle Infektionskrankheit verläuft häufig chronisch und kann zur Erwerbsunfähigkeit führen. Bislang gibt es keinen Impfstoff, um sich zu schützen, keine zuverlässige, standardisierte Diagnostik und auch keine sicher heilende Therapie.
Die Wissenschaftler schreiben im Bundesgesundheitsblatt (2008, Springer Medizin Verlag, 1329-1339), dass diese public-health relevante Infektion bislang nicht die nötige Beachtung gefunden habe und plädieren für eine bundesweite Meldepflicht.
Gegen die bundesweite Meldepflicht wird jedoch seitens BMG argumentiert, dass eine
Infektion mit Borrelia burgdorferi nicht von Mensch zu Mensch übertragen wird. Diese Argumentation ist höchst fragwürdig, da beispielsweise weder das FSME-Virus (Krankheit:
Frühsommer-Enzephalitis), noch Coxiella burneti, der Erreger des Q-Fiebers, von Mensch zu Mensch übertragen wird. Dennoch sind beide, ebenfalls u. a. von Zecken übertragenen Infektionen in allen Bundesländern meldepflichtig. Inzwischen haben nicht nur die neuen Bundesländer längst die Meldepflicht für Borreliose eingeführt, sondern auch Saarland und Rheinland-Pfalz.
Meine Frage: Was werden Sie unternehmen, um die Lyme-Borreliose in NRW im Rahmen einer Änderung der LVO (IfSG) meldepflichtig zu machen?

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Antwort von
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Das Thema Borreliose hat den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration mehrfach beschäftigt. Das Gesundheitsministerium hat mit zwei Stellungnahmen den Ausschuss 15/340 und 15/473 informiert. Der Borreliose- und FSME-Bund Deutschland wandte sich mit Zuschrift 15/163 am 04.04.2011 an den Ausschuss. Schon in der Ausschussberatung wurde die Ablehnung einer Meldepflicht von Seiten des Gesundheitsministeriums mit großer Mehrheit im Ausschuss gestützt.
Ungeachtet dessen hat die Fraktion der FDP am 12.07.2011 einen Antrag „Unnötige Bürokratie im Gesundheitswesen vermeiden – Auf eine Meldepflicht für Borreliose verzichten“ gestellt.In diesem Antrag 15/2373 werden die Ablehnungsgründe wiederholt und die Haltung des Gesundheitsministeriums befürwortet.
Dieser Antrag ist direkt abgestimmt worden. Alle Fraktionen außer der Fraktion der Linken haben diesem Antrag zugestimmt.

Der beste Schutz vor Borreliose sind Aufklärung und Prävention sowie eine Sensibilisierung der Ärztinnen und Ärzte. Regelmäßig informieren die nordrhein-westfälischen Gesundheitsbehörden über die Gefahren, die von Zecken ausgehen können. Eine rechtzeitig erkannte Borreliose ist mit Antibiotika therapierbar. Die größte Gefahr ist daher eine nicht rechtzeitig erkannte Borreliose.

Wie dargelegt, hat sich der nordrhein-westfälische Landtag im Juli 2011 gegen eine Meldepflicht für Borreliose ausgesprochen.
In den meisten Bundesländern gibt es keine Meldepflicht für Borreliose-Erkrankungen, da eine Meldepflicht vor allem dann sinnvoll ist, wenn sie Ansteckungen bzw. ein weiteres Ausbreiten einer Erkrankung verhindern kann. Borreliose ist aber weder von Mensch zu Mensch übertragbar, noch gibt es einen Impfschutz. Die Borreliose wird ausschließlich durch Zecken übertragen, was durch eine Meldepflicht nicht zu verhindern ist. Unabhängig davon, wie hoch oder niedrig die Infektionsraten in bestimmten Gebieten sind, gilt: Vor Zecken sollte man sich stets schützen.

Auch das Robert-Koch-Institut zieht in seinem epidemiologischen Bulletin vom April dieses Jahres zu Borreliose-Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen die Schlussfolgerung: "Dies weist eindrücklich auf die Bedeutung einer umfassenden, zielgruppenorientierten Information von Eltern und ihren Kindern zur Aufklärung bezüglich Risikofaktoren und präventiven Maßnahmen hin."

Zecken können neben Borrelien auch FSME-Viren, die Erreger der Frühsommer-Meningoenzephalitis, übertragen.
Für FSME-Erreger besteht eine Meldepflicht. Denn im Gegensatz zur Borreliose gibt es gegen FSME einen Impfschutz. Da vor einer Infektion wirksam geschützt werden kann, ist hier die Meldepflicht sinnvoll.
Ganz allgemein wird beobachtet dass sich Pharmaunternehmen der Unterstützung von Selbsthilfegruppen annehmen. Diese Unterstützung ist besonders häufig, wenn die Unternehmen auch Medikamente für die jeweiligen Erkrankungen herstellen.
Bei der Internetseite „Zecken.de“ ist es die Firma Baxter Deutschland GmbH.

Mit freundlichen Grüßen,
Günter Garbrecht