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Guido Wolf
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Frage von Gudrun Z. •

Frage an Guido Wolf von Gudrun Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Wolf,

warum werden seit einigen Wochen-wie schon früher-die Nationalitäten der Kriminellen nicht mehr bekannt gegeben? Von wem kommen diese Vorgaben? Warum nimmt man die begründeten Ängste der Bürger vor dem Islam nicht ernst und betont immer nur, man dürfe nicht pauschalieren? Und wenn es nicht klappte, handelte es sich nur um Einzelfälle. Die Asylanten sollen sich integrieren? W i r sind doch auf dem Weg, uns zu integrieren. Warum verteufelt man nur den Zulauf zu den sogenannten Rechten (ich bin kein AfD-Wähler) und betreibt nicht Ursachenforschung?

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Sehr geehrte Frau Zückler,

für Ihre Mail vom 15. Februar 2016, mit der Sie die Berichterstattung über Straftaten, die von Personen ausländischer Herkunft begangen werden, thematisieren, danke ich Ihnen. Die CDU-Landtagsfraktion verfolgt diese Thematik mit besonderem Augenmerk. Entsprechend wurde im Oktober letzten Jahres vom Innenpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Herrn Abg. Thomas Blenke MdL eine Kleine Anfrage an die Regierung gestellt (Landtagsdrucksache15 / 7485), wo eben beispielsweise ausdrücklich nachgefragt wurde, ob es für die baden-württembergischen Polizeibehörden Anweisungen gibt, über Straftaten oder sonstige besondere Vorkommnisse, welche in oder im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften erfolgen, nicht nach außen zu berichten.Auch wenn die Landesregierung die Erteilung eines „Maulkorbes“ vehement von sich weist, wurde durch die Anfrage ein klares Signal gesetzt, dass eine entsprechende Anordnung von uns keinesfalls hingenommen würde.Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang auf einen Beschlusses der Innenministerkonferenz im Jahr 2007. Ziel dessen war es, eine diskriminierende Minderheitenkennzeichnung zu verhindern. Ergebnis war ein Beschluss, der regelte, dass „auf die Zugehörigkeit zu einer Minderheit“ im Falle einer Straftat-Beteiligung nur hingewiesen werden darf, „wenn im Einzelfall ein überwiegendes Informationsinteresse oder ein Fahndungsinteresse dazu besteht. Das Nennen der Nationalität eines Täters schließt die Sprachregelung jedoch nicht ein. Stattdessen legt sie den Schutz ethnischer und religiöser Minderheiten wie Sinti und Roma oder Muslimen fest. Insofern wäre das Innenministerium auch durch den Beschluss der IMK aus dem Jahr 2007 nicht daran gehindert, die Nationalitäten von Tätern klar zu benennen. Für Ihr Interesse an diesem Thema danke ich Ihnen. Wir werden auch weiterhin die Berichterstattung der Polizei über Vorfälle in besonders sensiblen Bereichen aufmerksam im Auge behalten.

Mit freundlichen Grüßen
Guido Wolf MdL

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