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Gökhan Brandt
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Frage von Marcel R. •

Haben Sie Belege für die Legitimität Ihrer KV-Beitragshöhe? Darf ein Landtagsabgeordneter, der über 40 Std/Woche arbeitet, wirklich 140€/Monat zahlen? Denn ein Arbeitnehmer im Mindestlohn zahlt ca175€

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Antwort von FDP

Ein Abgeordnetenmandat ist keine Beschäftigung im Sinne einer Erwerbsarbeit als Arbeitnehmer oder einer selbstständigen Tätigkeit. Eine Beschäftigung (umgangssprachlich: Arbeitnehmer) zeichnet sich dadurch aus, dass eine abhängige, nicht selbstständige und somit weisungsgebundene Arbeit für einen Arbeitgeber verrichtet wird. Ein Abgeordnetenmandat ist dagegen ein öffentlich-rechtliches Mandatsverhältnis. Ein Mandatsinhaber hat keinen Arbeitgeber, ist nicht weisungsgebunden und innerhalb der Ausübung des Mandats auch nicht abhängig. Somit sind keine Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer auf Mandatsträger anzuwenden.Gerne gebe ich Ihnen hierzu ein Beispiel: Einem Mandatsinhaber ist es, ohne weitere Rahmenbedingungen, nicht möglich, arbeitslosenversichert zu sein, da er keine Beschäftigung ausübt. Die Regelungen des SGB zielen vor allem auf Beschäftigte ab. Da ein Mandat keine Beschäftigung darstellt, sind diese nicht auf Mandatsträger anzuwenden.Vor diesem Hintergrund kann ein Mandatsträger 100 Wochenstunden für sein Mandat aufwenden und trotzdem beispielsweise studentisch krankenversichert sein, sofern die anderen Anforderungen hierzu erfüllt sind..Im Übrigen betrifft dieser Fall nicht nur mich, sondern viele andere Mandatsträger auch.Da diese Konstellation zwar selten, aber beileibe nicht einzigartig ist und die Krankenkassen, und sicherlich auch meine, immer wieder damit konfrontiert sind und Experten auf diesem Gebiet sind, gehe ich davon aus, dass die Entscheidung meiner Krankenkasse, die übrigens durch mehrere Personen überprüft wurde, korrekt ist.

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