Portrait von Gisela Piltz
Gisela Piltz
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Gisela Piltz zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Tim G. •

Frage an Gisela Piltz von Tim G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Piltz,

Sie haben in Ihrer Rede am vergangenen Donnerstag zum Informationsfreiheitsgesetz gemeinsam mit Ihrem Kollegen Stephan Mayer (CDU/CSU) das Datenportal govdata.de gelobt. Ich habe dort nicht einen Datensatz finden können, der von einem FDP-geführten Bundesministerium dort eingestellt wurde. Habe ich vielleicht etwas übersehen?

Wie wäre es zum Beispiel, wenn das FDP-geführte Justizministerium die Verfahrensstatistiken der Gerichte des Bundes dort in maschinell verwertbarer Form veröffentlichen würde, wie es etwa die Freie und Hansestadt Hamburg mit den Statistiken ihrer Gerichte tut?

Was halten Sie von dem Vorgehen der Bundesregierung, die Veröffentlichung von amtlichen Dokumenten, etwa Berichten des Verteidigungsministeriums, mit Hilfe eines vermeintlichen Urheberrechts an solchen Berichten unterdrücken zu wollen? http://www.derwesten-recherche.org/2013/04/verteidigungsministerium-geht-juristisch-gegen-waz-vor/

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Gisela Piltz
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Gerber,

in meiner Rede, der Sie gefolgt sind, sagte ich: "Es ist deshalb richtig, dass die Bundesregierung hier schon Schritte gegangen ist. Mit der Verabschiedung des Programms der Bundesregierung „Vernetzte und transparente Verwaltung“ und der Eröffnung des Open-Data-Portals unter www.govdata.de wurde der Grundstein gelegt."

Das Portal befindet sich - wie Sie sicher wissen - derzeit in der Testphase, die vom Fraunhofer Institut FOKUS begleitet wird. Die derzeit partizipierenden Stellen der öffentlichen Verwaltung finden Sie auf dem Portal unter https://www.govdata.de/faq. Es handelt sich demnach um

Statistisches Bundesamt / GENESIS-online
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Umweltportal Niedersachsen
Land Baden-Württemberg
Land Bayern
Land Berlin
Stadt Bonn
Freie Hansestadt Bremen
Freie und Hansestadt Hamburg
Stadt Köln
Stadt Moers
Stadt Münster
Hansestadt Rostock
Stadt Ulm
Gemeinde Wennigsen (Deister).

Nach den Informationen auf der Website von govdata.de wird derzeit das Portal noch bis 2014 im Testbetrieb betrieben. Währenddessen soll das Portal aber weiter ausgebaut und entsprechend der E-Government-Strategie der Bundesregierung erweitert werden. Die Beteiligung weiterer Behörden - auch von obersten Bundesbehörden wie den Bundesministerien oder auch anderer Bundesbehörden wie etwa des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - wird dabei gewünscht.

Bezüglich der Beteiligung der Bundesministerien und deren Plänen, ihre Daten über das Portal zugänglich zu machen, müssten Sie sich mit Ihren Fragen bitte direkt an diese wenden. Im Übrigen stellen bereits viele Bundesministerien Dokumente und Informationen auf ihren eigenen Websites zur Verfügung. Statistiken über die Justiz finden Sie zudem u.a. beim Bundesamt für Justiz (https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Justizstatistik/Justizstatistik_node.html).

Zu Ihrer Frage nach meiner Einschätzung eines Vorgangs im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums verweise ich ebenfalls auf das Ministerium. Weder an der Klage noch an dem Sachverhalt insgesamt ist das Parlament beteiligt, so dass ich hierzu keine Auskunft geben kann. Ganz grundsätzlich kann ich nur darauf hinweisen, dass die Frage der Einstufung von Dokumenten nach den Geheimhaltungsgraden den jeweiligen Behörden obliegt. Ebenfalls grundsätzlich weise ich darauf hin, dass das grundsätzliche Bedürfnis des Staates, sich auch durch Geheimhaltung von Informationen, die zu Sicherheitsgefahren etwa für Soldatinnen oder Soldaten führen können, nach der höchstrichterlichen und auch verfassungsrechtlichen Rechtsprechung selbstverständlich anerkannt ist. Ob im Einzelfall eine Einstufung gerechtfertigt ist - und mithin etwa einer Herausgabe über das Informationsfreiheitsgesetz entgegensteht - kann im Rechtsweg geklärt werden. "Selbstjustiz" ist im Rechtsstaat sicher ganz generell nicht das richtige Mittel, um gegen einen ablehnenden Bescheid vorzugehen. Sofern dieser rechtswidrig war, weil eine Geheimhaltung - wie von der WAZ ja schlicht behauptet - nicht geboten war, würde dies von den Gerichten entsprechend geklärt. Ob eine bestimmte behördliche Akte urheberrechtlichen Schutz genießt, ist ebenfalls im Zweifel abschließend vor Gericht zu klären. Ganz grundsätzlich ist eine Berufung auf Urheberrecht bei behördlichen Akten wohl nur in den seltensten Fällen erfolgversprechend, jedenfalls, solange und sofern die Akte von der Behörde selbst erstellt wurde. Im Übrigen ist das Schutzgut des Urheberrechts ein anderes als das der jeweiligen Geheimschutzordnungen oder der Ausnahmetatbestände im IFG. Während diese die Sicherheitsinteressen unseres Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger schützen, ist Schutzgut des Urheberrechts das Werk, über dessen Verwertung der Verfasser selbst zu entscheiden hat. Insofern liegt eine Klage aufgrund von Urheberrechtsverletzungen zum Zweck des Geheimschutzes jedenfalls nicht unmittelbar nahe.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz