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Gisela Piltz
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Frage von Tim G. •

Frage an Gisela Piltz von Tim G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Piltz,

herzlichen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort. Eine Rückfrage: Was hat der vom BVerfG definierte "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung", bei dem es vorwiegend um Beratungen im Kabinett geht, mit der Ausnahme von jeglicher "Regierungstätigkeit" im IFG Schleswig-Holstein durch die damalige Schwarz-Gelbe Mehrheit zu tun? Dadurch sind auch alle Tätigkeiten von Beamten bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen vom Zugang ausgenommen, die ausdrücklich nicht in den "Kernbereich" fallen (vgl. BVerwG Urteile vom 3.11.2011, BVerwG 7 C 3.11 und 4.11) und nach diesen Entscheidungen nach dem IFG-Bund zugänglich sind.

Weicht es bereits von der Koalitionstreue ab, eine Aussprache in einem Ausschuss des Landtages zu ermöglichen -- mit anderen Worten eine sachliche Auseinandersetzung mit Vorschlägen der Opposition zu führen?

Die Protokolle wurden mir nach dem IFG zugänglich gemacht (Aktenzeichen im BMI Z4 -004 294-2211 MeinNachname/44#1). Warum sollten amtliche Informationen im Hinblick auf Veröffentlichungen anders formuliert werden? Muss man denn nicht immer damit rechnen, dass sie nach dem IFG heraugegeben werden, auch an Journalisten, und diese sie dann interpretieren? Siehe auch die vom BMI herausgegebene Studie "Lebenswelten junger Muslime", die von einer bestimmten Boulevard-Zeitung dann entgegen ihrem Inhalt zur "Schock-Studie" hochstilisiert wurde. Die wurde der Zeitung vom BMI exklusiv zugespielt, unter Missachtung des IFG und des Gleichbehandlungsgebotes. Finden Sie es da nicht besser, wenn die amtlichen Inormationen gleich für alle transparent gemacht werden, sodass sich jeder selbst ein Bild machen kann? (Womit ich den Namen der "Schock-Studien"-Gazette jetzt doch noch genannt habe.) Ist es nicht besser, dass die Zeit mit der Veröffentlichung interessierten Lesern die Möglichkeit gibt, selbst zu entscheiden, ob sie skandalträchtig sind? Dass ich die Auffassung der Zeit-Leute nicht teile, hatte ich ja schon geschrieben.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Gerber,

es wäre aus meiner Sicht sinnvoll, wenn - gerade, weil es eben nicht nur möglich, sondern sogar wünschenswert ist, dass Informationen zugänglich gemacht werden - solche Dokumente wie die zu Auslegungsentscheidungen zum IFG so formuliert würden, dass sie gut verständlich sind. Die Skandalisierung, die damit betrieben wird, wird ja quasi leicht gemacht, wenn Informationen nur für diejenigen in den richtigen Kontext einzuordnen sind, die sich sehr intensiv mit der Materie befasst haben. Natürlich gibt es viele Informationen, die sehr fachspezifisch sind, bei denen sich das nicht vermeiden lässt und es wäre auch nicht im Sinne des IFG, wenn die Verwaltung dann die Hoheit bekäme, diese dann im Wege des Erstinterpretationsrechts in eine bestimmte Richtung zu erläutern. Aber gerade bei diesen Protokollen, die ja für jeden Antragsteller nach dem IFG einen Hinweis darauf geben, welche Fallstricke er vielleicht besser vermeiden sollte, um zu seinem Recht zu kommen, hätte man vielleicht anders besser verfassen können. Das ist aber möglicherweise auch Geschmacksfrage.

Sicherlich wissen Sie ohnehin, da Sie sich ja mit dem Thema befasst haben, dass sich die FDP für eine proaktive Veröffentlichung von Informationen einsetzt, so dass Sie mit Ihrer Frage offene Türen einrennen. Die FDP hat z.B. jüngst im Gesetzgebungsverfahren im Bundestag zum Planungsvereinheitlichungsgesetz durchgesetzt, dass die Daten zu Planungsverfahren im Internet eingestellt werden müssen und auch die Daten aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wiederum der Öffentlichkeit proaktiv zur Verfügung gestellt werden müssen.

In Koalitionen werden auch Verfahrensfragen einvernehmlich entschieden. Sonst könnte ja die eine Koalitionsfraktion die Geschäftsordnung des jeweiligen Parlaments gegen die andere Koalitionsfraktion ausspielen. Deshalb werden auch in Fragen wie Anhörungen, die Aufsetzung von Tagesordnungspunkten oder andere Geschäftsordnungsfragen in einer Koalition gemeinsam entschieden. Das ist - ein wenig - wie im richtigen Leben: Wenn Sie einen Geschäftspartner haben und Sie fragen sich, ob Ihr Unternehmen seine Geschäftspolitik in einem bestimmten Bereich ändern sollte, wo aber Ihr Geschäftspartner eine andere Haltung hat, dann gibt es mit Sicherheit wenig Freude im Unternehmen, wenn Sie mit der Konkurrenz darüber mal offene Gespräche führen.

Bezüglich der Erwägungsgründe hinsichtlich der Entscheidung der FDP-Landtagsfraktion zum IFG des Landes Schleswig-Holstein empfehle ich Ihnen, sich direkt mit der dortigen Landtagsfraktion in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz