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Frage von Axel B. •

Frage an Gesine Meißner von Axel B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
die Kreisgruppe Wilhelmshaven des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) ist neben dem Stadtgebiet auch für weite Teile des Landkreises Friesland zuständig, eine Region die durch die Landwirtschaft dominierend geprägt ist. Wir wissen aus unmittelbarer Erfahrung um die Missstände intensiver Land- und Viehwirtschaft.

Wir wenden uns an Sie, weil Sie demnächst im Europäischen Parlament über die künftige Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU entscheiden werden. Wir möchten gern von Ihnen wissen, ob Sie sich unsere wichtigsten Kernforderungen zu eigen machen können und unterstützen werden bzw. welches Ihre Position in der aktuellen Debatte ist.

1. Direktzahlungen an die Landwirte müssen an ökologische Leistungen gebunden werden. Ökologische Vorrangflächen dürfen 10 % der Betriebsfläche nicht unterschreiten. Auf ökologischen Vorrangflächen dürfen keine Dünge- und Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden.

2. Grünlandumbruch und Trockenlegung von feuchten Grünlandstandorten sind nicht erlaubt. Ackerland entlang von Gewässerrändern und auf Moorstandorten wird in Grünland umgewandelt.

3. Auf den Ackerflächen ist eine Fruchtfolge von mindestens drei verschiedenen Arten einzuhalten. Plantagen von mehr als 25 Hektar sind in Anbauflächen mit unterschiedlichen Pflanzungen zu unterteilen.

Wir wissen, wie sehr die Landwirtschaft von Finanzmitteln der EU abhängt und akzeptieren grundsätzlich die Unterstützung durch die Gesellschaft. Aber wir erwarten im Gegenzug, dass unsere natürlichen Lebensgrundlagen erhalten, die Arten- und Biotopvielfalt geschützt und der Tierschutz verbessert werden.

Wir würden gern erfahren, ob Sie sich in diesem Sinne für einen grundlegenden Kurswechsel in der Gemeinsamen Agrarpolitik einsetzen werden.

Mit freundlichem Gruß, Axel Bürgener, 2. Vorsitzender und Sprecher

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Bürgener,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne erläutere ich Ihnen meine Position in der aktuellen Debatte um die künftige Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU.

Bereits heute erfolgen die Direktzahlungen an Landwirte nur gekoppelt an Standards der guten fachlichen Praxis, des Tierschutzes sowie des Umwelt- und Verbraucherschutzes. Die Einhaltung dieser Standards wird durch sog. Cross - Compliance - Kontrollen vor Ort auf den Betrieben überwacht und überprüft.

Das sog. Greening, welches in die derzeitige Reform einfließen wird, sieht vor, ökologische Zusatzleistungen, welche Landwirte aus ihrem Interesse vollbringen können, zu honorieren. Ein genereller Entzug der landwirtschaftlichen Flächen von der Nahrungsmittelproduktion ist unter dem Aspekt der Nahrungsmittelsicherheit nicht zielführend. Eine effektivere Vorgehensweise liegt in der Umverteilung von Mitteln aus der ersten in die zweite Säule, um Landwirten, die über besonders geeignete Flächen verfügen, im Rahmen von Naturschutzmaßnahmen und anderen gesellschaftlich gewünschten Maßnahmen ein weiteres wirtschaftliches Standbein zu eröffnen.

Der Erhalt unserer landwirtschaftlichen Betriebe und die Stärkung des ländlichen Raumes sind weitere wesentliche Anliegen unserer derzeitigen Reform. Wir setzen uns dafür ein, dass landwirtschaftliche Betriebe langfristig wettbewerbsfähig und marktorientiert wirtschaften können. In der sozialen Marktwirtschaft gelten die gleichen Regeln für alle, wobei der Staat optimale Rahmenbedingungen schafft, in denen alle Marktteilnehmer gleichberechtigt agieren. Eine Vorgabe von landwirtschaftlichen Betriebsgrößen sowie bindenden Fruchtfolgen obliegt hier nicht dem Staat. Dies sind Dinge, die durch eine effiziente und marktorientierte Produktionsgestaltung, sowie durch regionale Unterschiede und Besonderheiten bestimmt werden.

Es steht jedoch außer Frage, dass landwirtschaftliche Betriebe ein reges Interesse an der Nachhaltigkeit ihres Produktionssystems und der Sicherung der Artenvielfalt haben, um die Langfristigkeit ihrer Produktion sicherzustellen. Konventionell bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen sind dabei nicht unbedingt artenärmer als ökologisch bewirtschaftetet Flächen.

Ein wesentliches Augenmerk der Gemeinsamen Agrarpolitik ist es die heutige Landwirtschaft durch Innovationen und Forschung effizienter und damit auch umweltfreundlicher zu gestalten. So kann durch die Anwendung des technischen Fortschritts bei Einsatz gleicher Inputmengen ein Vielfaches der Outputmengen erhalten werden, ohne die Umwelt zusätzlich zu belasten und gleichzeitig ein hohes Maß an Tierwohl und Tierkomfort zu erreichen.

Mit einer Liberalisierung der Agrarmärkte erhalten alle Länder Zutritt zu diesen. Europa öffnet sich mit der Abschaffung von Schutzzöllen und Handelshemmnissen zunehmend außereuropäischen Warenströmen, die in den jeweils produzierenden Ländern zur Sicherung des Einkommens beitragen. Die bewusste Kontrolle von Produktionsbedingungen und Herstellungsprozessen obliegt dabei den Ansprüchen des hiesigen Verbrauchers, der durch sein Kaufverhalten bewusst auf den Markt reagieren kann.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Standpunkte verständlich darlegen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Gesine Meißner