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Gertraud Goderbauer
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Frage von Stefan B. •

Frage an Gertraud Goderbauer von Stefan B. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrte Frau Goderbauer,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben auf meine Fragen zu antworten. Es wundert mich eigentlich, dass Ihnen offensichtlich die genannten Voraussetzungen für einen Laufbahnwechsel nicht geläufig sind.

Es mag nicht für alle Beamtenlaufbahnen zutreffen, aber in vielen ist maßgeblich die Lehrgangsnote für das weitere dienstliche Fortkommen entscheidend.

Nach der Lehrgangsprüfung werden z.B. alle Absolventen der Beamtenfachhochschule in Fünftel eingeteilt. Nur diejenigen Beamten, die im ersten Fünftel der Prüfung waren, haben zukünftig eine weitere Aufstiegschance.

Gehen wir von zwei Beamten aus - einer knapp im 1.ten Fünftel, der andere knapp daneben gut im 2.ten Fünftel. Beide haben in den 8 Prüfungen (= 2 Wochen) eine vergleichbare Leistung erbracht. Doch dem einen Beamten ist der Aufstieg in eine höhere Laufbahn für alle Ewigkeit versperrt.

Beide Beamte kommen auf eine Dienststelle. Es gibt eine Beurteilungsquote und der Chef hat nur noch eine gute und eine schlechte Note. Der Beamte des zweiten Fünftels versucht durch extremen Fleiß und gute Leistung wieder Boden wett zu machen.

Die gute Beurteilung wird er aber sicher nicht bekommen - denn nur die Förderung des Beamten des 1. Fünftels "bringt" auch wirklich etwas - denn nur der hat die Chancen zum Aufstieg in den höheren Dienst.

Sie mögen jetzt einwenden, dass es ja gar keine Laufbahngruppen mehr geben wird. Sicher wird man aber zwischen A13 und A14 immer noch ein weiteres Studium (=Master) absolvieren müssen. Wenn Sie schreiben "Hierbei wird sich nicht viel ändern", dann gehe ich davon aus, dass eben weiterhin nur die Absolventen des ersten Fünftels dieses Studium absolvieren können. (Mit ihrer Aussage im Satz danach wiedersprechen sie sich aber selbst)

Ob die Prüfung dann schon 10 Jahre zurückliegt und die Leistung in der Praxis nicht an die anderer Beamter heranreicht, wird wohl weiterhin egal sein.

Sollte nicht durch die Reform eigentlich zu mehr Leistung motiviert werden?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bauer,

vielen Dank für Ihre erneute Frage zum beruflichen Fortkommen in den Laufbahnen.

Bereits heute hat die Entscheidung über den Aufstieg im Rahmen des Beurteilungsverfahrens zu erfolgen. Beurteilt werden dabei die Leistungen im Beurteilungszeitraum. Dieser beträgt in der Regel 3 oder 4 Jahre. Das Rekurrieren auf Examensnoten wäre falsch und wird in der Praxis - soweit dem Finanzministerium bekannt - auch nicht praktiziert. Erfahrungsgemäß sagen Examensnoten nämlich nur etwas über den Wissens- und Kenntnisstand in den abgeprüften Fächern aus.

Unabhängig davon lehrt die Lebenserfahrung, dass erfolgreiche Examensabsolventen sich auch oft in der Praxis bewähren. Dies gilt gerade in den Laufbahnen, deren Ausbildung an verwaltungsinternen Ausbildungseinrichtungen erfolgt. Hier kann das für die Praxis notwendige Wissen gezielt vermittelt werden.

Im Rahmen des neuen Dienstrechts in Bayern wird weiterhin auf die Leistungen, die in den Beurteilungszeiträumen gezeigt werden, abgestellt werden. Auch künftig wird es keinen Automatismus Examensnote-berufliches Vorankommen geben.

Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der wenigen tatsächlichen Angaben von hier aus nicht beurteilt werden kann, ob im konkreten Beurteilungsverfahren suboptimal verfahren wurde. Gelegentlich machen Beamte, die sich persönlich falsch beurteilt fühlen, von ihrem Petitionsrecht Gebrauch.

Mit freundlichen Grüßen
Gertraud Goderbauer