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Gerold Wucherpfennig
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Frage von Gerhard H. •

Frage an Gerold Wucherpfennig von Gerhard H.

Herr Minister Wucherpfennig,

in Ihrer Antwort vom 6.8.2009 in abgeordnetenwatch.de an Herrn Liedtke versprechen Sie u.a. "auf mein kontinuierliches und nachhaltiges Engagement für den Kyffhäuserkreis können Sie zählen, auch über den 30. August hinaus."

Es kann aus diesem "Wahl"-Versprechen der Eindruck entstehen, im Falle ihrer Wahl in den Landtag seien Sie nur für den Kyffhäuserkreis kontinuierlich und nachhaltig engagiert, sozusagen als Interessenvertreter.

Fragen:
1. Wie ist Ihr "Wahl"-Versprechen mit Artikel 53 Abs. 3 der Thüringer Verfassung vereinbar?

2. Für den Fall, Sie schaffen es nicht als Abgeordneter in den Landtag einzuziehen und werden in der künftigen Regierung kein Ministeramt mehr bekleiden, werden Sie sich trotzdem "auch über den 30. August hinaus" für den Kyffhäuserkreis kontinuierlich und nachhaltig engagieren?

G. Hofmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hofmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mein Lebensmittelpunkt ist seit etlichen Jahren Thüringen und nicht nur aus verfassungsrechtlicher Sicht gehört es zum Selbstverständnis und zur Pflicht eines Abgeordneten, sich für Wohl des Landes und aller seiner Bürger einzusetzen. Dabei fühle ich mich jedoch auch der lokalen Wählerschaft, die mich aufgrund eines konkreten regionalen Wahlprogramms wählt und durch die ich das Landtagsmandat wahrnehmen kann, im Besonderen verpflichtet. Als Direktkandidat gilt dies insbesondere.

Zu Ihrer zweiten Frage nur so viel: Ich hoffe sehr, dass mir die Wähler im Kyffhäuserkreis ihr Vertrauen schenken und ich im neu gewählten Landtag ihren Vertretungsauftrag wahrnehmen kann. Einen Plan B habe ich nicht. Dem Kyffhäuserkreis bleibe ich so oder so in besonderer Weise verbunden.

Mit freundlichen Grüßen,

Gerold Wucherpfennig

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CDU

Sehr geehrter Herr Hofmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mein Lebensmittelpunkt ist seit etlichen Jahren Thüringen und nicht nur aus verfassungsrechtlicher Sicht gehört es zum Selbstverständnis und zur Pflicht eines Abgeordneten, sich für Wohl des Landes und aller seiner Bürger einzusetzen. Dabei fühle ich mich jedoch auch der lokalen Wählerschaft, die mich aufgrund eines konkreten regionalen Wahlprogramms wählt und durch die ich das Landtagsmandat wahrnehmen kann, im Besonderen verpflichtet. Als Direktkandidat gilt dies insbesondere. Zu Ihrer zweiten Frage nur so viel: Ich hoffe sehr, dass mir die Wähler im Kyffhäuserkreis ihr Vertrauen schenken und ich im neu gewählten Landtag ihren Vertretungsauftrag wahrnehmen kann. Einen Plan B habe ich nicht. Dem Kyffhäuserkreis bleibe ich so oder so in besonderer Weise verbunden.

Mit freundlichen Grüßen,

Gerold Wucherpfennig