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Gerold Otten
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Frage von Dirk S. •

Frage an Gerold Otten von Dirk S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Otten, seinerzeit sagte Frau Nahles als Arbeitsministerin: Gleiches Geld für gleiche Leistung. 

Leider wird es im Bereich des öffentlichen Dienstes nicht angwandt. 

Wie kann es sein, dass ein z.b. 42 jahriger Öberbrandmeister (Gehalt A8) für absolut gleiche Tätigkeit weniger Gehalt erhält als sein 36 Jähriger Hauptbrandmeisterkollege Gehalt A9)
Warum macht sich keiner von der AFD stark für das österreichische Modell der Besoldung. Regelbeförderung im 28. Lebensjahr und die nächste einige Jahre später. 
Mir ist bewusst, dass die Regelung höhere Ausgaben für den Staat bedeutet, allerdings muss die Arbeit entsprechend honoriert werden.
Wird sich die AFD dafür einsetzen, dass die Arbeitszeit der Beamten wieder den der Angestellten angepasst wird. Seinerzeit wurde für die Beamten die Arbeitszeit ohne Gehaltsausgleich erhöht!
Vielen Dank 
D. S.

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr S.,

ich bin mit den Gehalts- und Beförderungsmodalitäten bei der Feuerwehr nicht vertraut und möchte Sie bitten, mir weitere Informationen zukommen zu lassen. Sollte eine ungerechtfertigte Benachteiligung vorliegen, muss der Fall weiter verfolgt werden.
Wenn ich das übliche Verfahren im Bereich des Bundes als Grundsatz nehme, so zählt nicht das Alter der betreffenden Person, sondern die Eingruppierung erfolgt nach dem Dienstalter, Eignung, Leistung und berufsmäßig erworbenen Befähigungen. Daran – und nicht am Alter der Person – bemisst sich die Besoldungsgruppe und damit auch die Höhe der Besoldung. Das Alter der Personen spielt dabei nur innerhalb der Besoldungsgruppen eine Rolle und wird adäquat berücksichtigt.
Mit Blick auf meine Bitte verbleibe ich

mit besten Grüßen
Ihr Gerold Otten

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