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Gerlinde Schermer
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Frage von Alexander K. •

Frage an Gerlinde Schermer von Alexander K. bezüglich Verkehr

Mobilität ist ein unverzichtbares Menschenrecht von Menschen mit Behinderung. Erst mit hinreichender Mobilität können sie angemessen am öffentlichen Leben teilhaben. Unterstützen Sie das Ziel, den ÖPNV in Berlin bis 2020 zu 100 Prozent barrierefrei zu gestalten?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Klute,

Der Ausbau Berlins zur barrierefreien Stadt ist seit langem in der Berliner Politik verankert. Als erstes Bundesland hat Berlin 1999 ein Landesgleichberechtigungsgesetz verabschiedet (inzwischen mehrfach fortgeschrieben) und seitdem sind zahlreiche Verbesserungen erreicht worden. Berlin trat der Declaration von Barcelona bei und hat sich mit den "Leitlinien zum Ausbau Berlins zur behindertengerechten Stadt" zur Barrierefreiheit bekannt. Die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung hat nun neue Maßstäbe gesetzt. Ich bekenne mich ausdrücklich zu der darin festgelegten Definition von Behinderung, nämlich dass sie durch die Barrieren im Umfeld entsteht.

Der SPD geführte Senat hat in der Vergangenheit alles getan, um den Ausbau auch des öffentlichen Nahverkehrs voran zu bringen. Die letzte Veröffentlichung dazu, ist die Drucksache 16/4265: "Mitteilung - zur Kenntnisnahme - Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen konsequent in Berlin umsetzen). In diesem Aktions-und Maßnahmenplan für das Land Berlin wird ganz klar das Ziel bekräftigt, bis 2020 alle Bahnhöfe der U- und S-Bahn barrierefrei zu gestalten. Berlin ist dabei ziemlich weit. 85% der S-Bahnhöfe sind bereits stufenlos (über Aufzüge oder Rampen) erreichbar. An 20 S-Bahnhöfen müssen noch Aufzüge nachgerüstet werden. Kosten: ca. 500 T€ pro Stück. 52% der U-Bahnhöfe sind bereits stufenlos (über Aufzüge oder Rampen) erreichbar. An 84 U-Bahnhöfen müssen noch Aufzüge nachgerüstet werden. Kosten: ca. 900 T€ pro Stück, in Abhängigkeit von der Tiefenlage). Bei der U-Bahn ist dabei auch der weitere Ausbau von Blindenleitsystemen vorgesehen. Das fordere ich auch für die Planungen der S-Bahn. Die Verantwortung des Bundes für die S-Bahn muss vom Senat auch in diesem Bereich eingefordert werden und darf nicht dem Renditestreben der Bahnprivatisierer geopfert werden. Denn Barrierefreiheit muss sich auf alle Barrieren beziehen. Das gilt übrigens auch für die Gehörlosen. Hier kommt es darauf an, überall für deutlich sichtbare optische Hinweistafeln usw. zu sorgen. Im Bereich der Straßenbahn ist bis 2017 der Ersatz weiterer hochfluriger Tatra-Fahrzeuge durch niederflurige Straßenbahnfahrzeuge (durch Neubeschaffung der FLEXITY- Straßenbahn) geplant.

Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich als Abgeordnete stark machen werde, damit diese Zielvorgaben auch erricht werden. Mobilität für alle ist ein Menschenrecht und das Land Berlin muss die Voraussetzungen schaffen.

Es wäre gut, wenn mehr BürgerInnen dieses Ziel im Auge behalten und gezielt bei der Politik nachfragen - so wie Sie das tun.

Herzlichen Dank

Mit freundlichen Grüßen