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Gerhard Wächter
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Frage von Frederic M. •

Frage an Gerhard Wächter von Frederic M. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Wächter,
welche wirtschafts-, arbeitsmarkt- und steuerpolitschenpolitischen Schritte wird die Union im Falle eines Wahlsieges einführen?
Insbesondere interessieren mich hierbei die Art und Weise der Unterstützung des Mittelstandes, der Umgang mit innovativen / neuen Technologien, das Subventionshandling, die Debürokratisierung und die anzustrebende Rolle Deutschlands in der Weltwirtschaft.
Für eine detaillierte Antwort danke ich Ihnen schon jetzt im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
F. Meiser

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meiser,

zu den wesentlichsten Ursachen unserer katastrophalen wirtschaftlichen Situation zählt die Union die Überregulierung des Arbeitsmarktes und die Tatsache, dass Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern weltweit die höchsten Lohnnebenkosten hat. An diesen Punkten wird eine unionsgeführte Regierung als Erstes ansetzen.

Wir werden den Arbeitsmarkt flexibilisieren, indem wir

- den Kündigungsschutz für Neueinstellungen in Betrieben bis zu 20 Beschäftigten aussetzen und in den anderen Betrieben den Kündigungsschutz erst nach 2 Jahren wirksam werden lassen,

- betriebliche Bündnisse rechtlich absichern und dabei klarstellen, dass Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsaufbau ein legitimes Ziel sind, um vom Tarifvertrag abzuweichen,

- das Betriebsverfassungsgesetz in den Punkten abändern, die sich besonders für mittelständische Unternehmen kostspielig auswirken (z. B. andere Berechnung der Mitarbeiterzahl, von der an Betriebsräte von der Arbeit frei gestellt werden müssen),

- befristete Beschäftigung erleichtern und die Beschränkung auf Neueinstellungen aufheben,

- den Anspruch auf Teilzeitarbeit auf die Arbeitnehmer einschränken, die Kinder erziehen oder Angehörige pflegen.

Zudem wollen wir im Bereich der Arbeitszeitgestaltung aktiv werden und dafür sorgen, dass die von Brüssel eingeräumte Spielräume in den Betrieben auch genutzt werden können (Stichwort: Arbeitszeitkonten).

Um die Lohnnebenkosten zu senken, werden wir in einem ersten Schritt die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 2 Prozentpunkte verringern. Um dies aber solide tun zu können, erhöhen wir im Gegenzug den Normalsatz der Mehrwertsteuer von 16 % auf 18 %. Der erniedrigte Mehrwertsteuersatz bleibt also erhalten. Unabhängige Experten versichern, dass sich daraus ein positiver Konjunktureffekt ergeben wird. Man rechnet mit einem um etwa 0,6 % höheren BIP und rund 200.000 mehr Beschäftigten bereits im ersten Jahr der Maßnahme. Darüber hinaus versprechen wir uns eine positive Auswirkung auf das Ausmaß der Schattenwirtschaft, denn es ist bekannt, dass der Anteil der Sozialversicherungsausgaben am BIP deutlich stärker einwirkt als der Anteil der indirekten Steuern.

In einem zweiten Schritt wollen wir die gesetzliche Krankenversicherung grundlegend reformieren. Unser Konzept, die solidarische Gesundheitsprämie, wird dafür sorgen, dass die Gesundheitskosten nachhaltig vom Faktor Arbeit entkoppelt und die Lohnnebenkosten weiter entlastet werden. Der Sozialausgleich wird dann über das Steuersystem hergestellt, d.h. alle Einkommen werden in die Solidarität im Gesundheitswesen einbezogen.

Was das Steuerrecht anbelangt setzen wir auf Einfachheit, Transparenz und Leistungsgerechtigkeit. Unsere Unternehmen brauchen dringend ein international wettbewerbsfähiges Steuerwesen. Dazu werden wir in einer 1. Stufe (zum 1. Januar 2006) bestehenden Steuerschlupflöcher schließen und Ausnahmetatbestände weitestgehend beseitigen. Wir werden die Grenze, bis zu der im Umsatzsteuerrecht die Ist-Besteuerung durchgeführt werden kann, auf 1 Mio. EURO Jahresumsatz erhöhen. Die Erbschaftssteuer werden wir bei Generationswechseln in Mittelstand stunden und nach 10 Jahren Betriebsfortführung gänzlich aufheben.

In einer 2. Stufe (zum 1. Januar 2007) werden wir den Spitzensteuersatz von 42 % auf 39 % und den Eingangsteuersatz von 15 % auf 12 % senken. Gleichzeitig werden wir die Grundfreibeträge (Einführung eines einheitlichen Grundfreibetrags von 8000 Euro pro Person) erhöhen. Die Körperschaftsteuer werden wir von derzeit 25 % auf 22 % senken und eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge einführen, um den Anreiz, steuerliche Gewinne im Ausland entstehen zu lassen, deutlich zu mindern.

In einer 3. Stufe (voraussichtlich in der 16. WP) werden wir die Unternehmenssteuern neu ordnen. Unser Ziel ist es, die Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften rechtsformneutral für Einzelunternehmen sowie für Personen- und Kapitalgesellschaften zusammenzuführen. In diesem Zusammenhang soll eine Kapitalrenditesteuer geprüft werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt unserer Arbeit wird der Bekämpfung der überbordenden Bürokratie in unserem Land gelten. Dies ist gerade für unsere mittelständischen Betriebe, das Herzstück unserer Wirtschaft, von großer Bedeutung. Ganz konkret werden wir Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie Verpflichtungen zur Bereitstellung von Beauftragten auf das notwendige Maß zurückführen. Existenzgründer sollen von Statistikpflichten freigestellt werden. Vollstatistiken werden weitestgehend durch repräsentative Stichproben ersetzt. Genauso wichtig ist uns aber auch, die Entstehung neuer Bürokratie zu vermeiden. Dazu werden wir entsprechende Mechanismen in Gang setzen, z.B. einen Verfallsautomatismus für Verordnungen, die Beweislastumkehr und eine generelle Gesetzesbefristung. EU-Richtlinien werden mit uns nur noch im Verhältnis 1:1 umgesetzt. Das gilt auch für das Antidiskriminierungsgesetz, dass nach den Vorstellungen von Rot-Grün weit über die Vorgaben aus Brüssel hinausgeht und in dieser Form für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes eine weitere, ernst zunehmende Bedrohung darstellt.

Innovativen, neuen Technologien lässt die Union einen sehr hohen Stellenwert zukommen. In ihnen steckt das Potential, in unserem Land wieder für Wachstum zu sorgen. Daher wollen technologische Spitzenfelder, wie z. B. die Bio- und Gentechnologie, die Medizintechnik, die Verkehrstechnologie und die Informations- und Kommunikationstechnologie, fördern und den nötigen Technologietransfer unterstützen. Ganz konkret werden wir das Gentechnikgesetz novellieren und den Ausstieg aus der Kerntechnologie rückgängig machen. Die jährlichen Investitionen in Forschung und Entwicklung wollen wir zusätzlich zur beschlossenen Exzellenzinitiative um 1 Mrd. Euro jährlich erhöhen. Was im Besonderen den Mittelstand anbelangt, soll seine Innovationskraft durch eine verstärkte Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft gefördert werden.

Sehr geehrter Herr Meiser, sollten noch Fragen offen geblieben sein, lasse ich Ihnen gern das Regierungsprogramm der Union zukommen. Dazu müssten Sie mir allerdings Ihre Postanschrift zukommen lassen. Meine Mitarbeiterin in meinem Paderborner Büro wird dann alles Weitere veranlassen.

Mit freundlichem Gruß
Gerhard Wächter, MdB