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Gerhard Schick
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Frage von Heike Maria M. •

Frage an Gerhard Schick von Heike Maria M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Schick

vielleicht können Sie mir folgendes erklären!?
Ich habe mir vor mehreren Jahren eine Eigentumswohnung gekauft und die ersten Jahre auch bewohnt. Wegen einer Beziehung bin ich dann in eine andere Stadt gezogen, habe die Wohnung aber behalten und später vermietet.
Ich beziehe jetzt Mieteinnahmen für eine Wohnung und muß die Einnahmen versteuern. Für die Wohnung in der ich an meinem neuen Wohnort wohne zahle ich Miete (sogar mehr als ich an Miete einnehme), weshalb kann man die Einnahmen nicht mit den Ausgaben verrechnen?
Ich würde es verstehen, wenn ich mehrere Wohnungen hätte, aber so kann ich das Absolut nicht nachvollziehen...

Mit freundlichen Grüssen
H. M.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Kosten für das eigene Wohnen werden in Deutschland steuerlich anders behandelt als andere Bereiche. Zum Beispiel sind auf Mietzahlungen keine Mehrwertsteuer fällig. Ebenso wenig kann man die Miete, die man zahlt, steuerlich absetzen, weil sie zum privaten Lebensumfeld gehört.

Dasselbe gibt es im Bereich der Ernährung: Ebenso wenig wie Sie die Mieteinnahmen und die Mietausgaben verrechnen können, kann eine Gastwirtin die Einnahmen durch Verkauf von Essen verrechnen mit den Kosten, die sie hat, wenn sie selbst einmal essen geht. Man könnte die Grenze zwischen dem privaten Lebensbereich, der steuerlich nicht erfasst wird, und dem Bereich der Einkommenserzielung auch anders ziehen, aber so wurde sie in Deutschland festgelegt.

Beste Grüße
Ihr Gerhard Schick