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Gerda Hasselfeldt
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Frage von Christoph W. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Christoph W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

Unter bezugnahme auf diesen Artikel in der FR http://www.fr.de/politik/flucht-zuwanderung/bundes...
nehme ich Kontakt auf und fordere Sie zu einer Stellungnahme auf:
Bitte teilen Sie mir substantiiert mit , wie sie aus den Mobiltelefonen Rückschlüsse auf die Herkunft von Asylbewerbern ziehen wollen und inwiefern dieser Eingriff in die Verfassung und Privatsphäre legitimiert ist.
Mit freundlichen Grüßen

Christoph Weinandt

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Weinandt,

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht, die Sie mir über abgeordnentenwatch.de haben zukommen lassen.

Für die Union steht fest: Wir müssen wissen, wer zu uns kommt. Identität und Staatsangehörigkeit eines Asylbewerbers sind nicht nur wichtig, um die Berechtigung eines Asylbegehrens prüfen zu können. Diese Informationen sind auch im Hinblick auf die Gewährleistung der Sicherheit dringend erforderlich, wie auch der Fall Anis Amri gezeigt hat, dem es gelungen ist, mit einer Vielzahl unterschiedlicher Identitäten seinen Aufenthalt und seine Machenschaften zu verschleiern. In Fällen, in denen Ausweispapiere für die Identitätsfeststellung nicht vorgelegt werden, kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - ebenso wie bereits die Ausländerbehörden - künftig die Handys und andere mobile Datenträger von Asylsuchenden auslesen, um Informationen über Identität und Staatsangehörigkeit zu gewinnen. Mit dem Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht wurde dazu eine Rechtsgrundlage im Asylgesetz geschaffen. Die Identitätsprüfung ist bei Personen ohne Ausweisdokumente oft langwierig und fehleranfällig. Die Auswertung von Datenträgern, wie Mobiltelefonen, Tablets und Laptops, kann in diesem Zusammenhang wichtige Erkenntnisse liefern. Entsprechende Hinweise lassen sich in zunehmendem Maße nicht nur Mobiltelefonen, sondern auch anderen Datenträgern, die die Betreffenden mit sich führen, entnehmen. So können etwa die Adressdaten in dem Mobiltelefon beziehungsweise gespeicherte Verbindungsdaten aufgrund der Auslandsvorwahl wesentliche Hinweise auf eine mögliche Staatsangehörigkeit geben. Wie wichtig diese zusätzliche Erkenntnisquelle ist, ist zuletzt an dem Fall des Bundeswehroffiziers Franco A. deutlich geworden. Wäre das BAMF bereits zum Auslesen des Handys befugt gewesen, hätte die Identitätstäuschung möglicherweise verhindert werden können.

Der mit dem Auslesen dieser Daten verbundene Eingriff wird für die Betroffenen so gering wie möglich gehalten. Das Auslesen ist nur zulässig, soweit dies für die Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit eines Ausländers erforderlich und die Maßnahme verhältnismäßig ist. Außerdem wird dem Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung Rechnung dadurch getragen, dass ein Auslesen unzulässig ist, wenn durch die Auswertung von Datenträgern allein Erkenntnisse aus diesem Kernbereich erlangt würden. Ein weiterer Schutz der Betroffenen ist dadurch vorgesehen, dass die Datenträger nur von einem Bediensteten ausgewertet werden dürfen, der die Befähigung zum Richteramt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Gerda Hasselfeldt