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Gerd Friedrich Bollmann
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Frage von Max L. •

Frage an Gerd Friedrich Bollmann von Max L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bollmann,

aktuell ist das Thema "Abgeordnetenkorruption" in den Medien ein groß diskutiertes.
Dazu habe ich zwei Fragen:

Zum einen: laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hinkt die Bundesrepublik bzgl. dieses Themas sehr zurück. Im Gutachten heißt es bspws.: die deutschen Gesetze sind “praktisch bedeutungslose symbolische Gesetzgebung”. Wie stehen Sie zu einer Verschärfung der derzeiten Rechtslage? Wie stehen Sie konkret zu einer Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption?

Zum anderen: in diesem Zusammenhang wurde wieder eine Problematik deutlich, die mit den Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zusammenhängt. Diese Gutachten werden für den Bundestag erstellt und sind somit aus Steuermitteln finanziert. Trotzdem sind sie nicht frei verfügbar.
Dies ist meiner Erachtens eine unnötige Einschränkung von Wissen. Wenn wir uns doch einen solchen Dienst "leisten", muss es doch möglich und nötig sein, dass das dort "produzierte" Wissen möglichst allen zur Verfügung steht. Mit den heutigen technischen Möglichkeiten, wäre es ein leichtes, diese Gutachten öffentlich zur Verfügung zu stellen. Wie stehen Sie zu einer Veröffentlichung der Gutachten?

MfG
M. Linke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Linke,

ich bin, ebenso wie die SPD- Bundestagsfraktion, für eine Verschärfung der Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung.

Die SPD hat am 08.02.2012 einen entsprechenden Gesetzentwurf (Entwurf eines Strafrechtänderungsgesetzes -- Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung Drucksache (17/8613) eingebracht. Darin fordert die SPD, Bestechlichkeit und Bestechung von Abgeordneten unter Strafe zu stellen und mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe zu ahnden. Auch ist die SPD für eine Ratifizierung der UN- Konvention gegen Korruption. Die Bundesregierung ist, laut Auskunft auf eine schriftliche Frage, der Meinung, dass die Konvention erst dann ratifiziert werden kann, wenn ein Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung vorliegt. Bisher haben jedoch weder die Bundesregierung noch die Koalitionsfraktion einen solchen Gesetzentwurf vorgelegt. Auch wurde die Beratung der Entwürfe der Opposition von den Fraktionen von Union und FDP blockiert. Wann die Bundesregierung, Union und FDP ihre Blockade aufgeben und bereit sind, Abgeordnetenbestechung unter Strafe zu stellen, kann ich Ihnen nicht sagen.

Die Veröffentlichung von Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes wird aus Gründen des Urheberrechts nicht veröffentlicht. Ich persönlich hätte keine Einwände diese Gutachten zu veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen
Gerd Bollmann, MdB