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Frage von Wolf L. •

Frage an Gerald Weiß von Wolf L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Abgeordneter Herr Weiß,

bezüglich der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention möchte ich gerne Ihre Meinung zum Artikel 20, insbesondere zur Frage der Verwirklichung des Grundrechtes auf persönliche Mobilität, nachfragen?
Wurde diese Frage zwischenzeitlich schon einmal bezüglich der staatlichen Umsetzung in einen realen Anspruch der behinderten Menschen, in den politischen Entscheidungsgremien erörtert?
Haben Sie eine Vorstellung, wie die betroffenen behinderten Menschen aus dem verbrieften Rechtsanspruch der UN-Konvention, tatsächliche Mobilität trotz der jeweils individuellen Situation erlangen können?

Vielen Dank für Ihre Rückantwort.
Mit freundlichen Grüßen
Wolf Lefèvre

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CDU

Sehr geehrter Herr Lefevre,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. September 2009.

Ich habe Ihr Anliegen zuständigkeitshalber an den Behindertenbeauftragen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion abgegeben. Er wird sich Ihrer Sache annehmen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen so weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Gerald Weiß, MdB

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lefevre,

nochmals vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. September 2009. Der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion - Hubert Hüppe - hat mir auf meine Nachfrage hin folgendes mitgeteilt:

Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht beim Thema Mobilität von Menschen mit Behinderungen weiterhin Handlungsbedarf, auch vor dem Hintergrund der von Ihnen angesprochenen UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Für die Union ist klar: den Umsetzungsprozess, den wir schon mit einigen Gesetzesinitiativen, beispielsweise mit der Einführung der Unterstützen Beschäftigung begonnen haben, werden wir in dieser Legislaturperiode fortsetzen. Dabei halten wir die Beteiligung von Betroffenen und ihrer Verbände für unerlässlich.

Die CDU/CSU wird die Umsetzung der UN-Konvention zusammen mit den betroffenen Menschen erörtern. Wie die Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen, etwa im Fall der individuellen Mobilität, konkret ausgestaltet werden, wird sich erst nach der Erörterung zeigen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen so weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Gerald Weiß, MdB