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Georg Winter
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Frage von Johannes K. •

Frage an Georg Winter von Johannes K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Winter,

angesichts des Gesetzesvorschlags zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes, stellt sich mir die Frage, wodurch eine derartige Ausweitung der Befugnisse der Polizei und des Staates rechtfertigen lässt. Wie genau definiert sich dieser zentrale Begriff der "drohende Gefahr"? Wie lässt sich sicherstellen, dass eine Festnahme aufgrund einer "drohenden Gefahr" letztlich auch begründet war und ist? Wie kann man eine Verhaftung aufgrund von Mutmaßungen, wie sie dieses Gesetz in meinen Augen möglich machen würde verhindern? Wie werden besonders oft und schnell verdächtigte Bevölkerungsgruppen (v.a Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund) geschützt? Wie soll ein Festgehaltener bei der im Gesetz zur besseren Überwachung gefährlicher Personen bereits beschlossenen Möglichkeit der zwar auf drei Monate beschränkten, aber theoretisch unbegrenzten Haft beweisen können, dass von ihm nicht nur keine "konkrete Gefahr" sondern auch noch keine "drohende Gefahr" mehr ausgeht? Welche Rechtsmittel stehen Festgehaltenen zur Verfügung? Wie soll mit Fällen einer fälschlichen Verhaftung umgegangen werden? Wie kann sich eine deutsche Außenpolitik allein angesichts der bloßen Erwägung der Verabschiedung eines solchen Gesetzes in einem Bundesland gegenüber den Rechtspraktiken der Türkei absetzen - man denke besonders an Fälle wie z.B. die Verhaftung Denis Yücels? Wie stehen sie zu dem Gesetzesentwurf?

Ich bin ein junger Mensch, der sich die Frage stellt, welcher Staat es sein wird, in dem von ihm die Staatsgewalt ausgehen wird.

Ich bedanke mich recht herzlich für ihre Zeit und grüße freundlich,

J. K.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Für den Gesetzentwurf zum neuen Polizeiaufgabengesetz (PAG) findet nach der Beratung in den Ausschüssen am 15. Mai 2018 die zweite Lesung im Plenum statt. Das PAG ist die gesetzliche Grundlage dafür, dass der Freistaat Bayern das mit Abstand sicherste Bundesland in Deutschland ist und bleibt. Ziel ist, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Der Entwurf zielt auf die Anpassung an die Vorgaben aus dem BKA-Gesetz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und auf die Anpassung an die EU-Datenschutzrichtlinie, die bis 25. Mai 2018 in nationales Recht umzusetzen ist. Die Debatte läuft derzeit, es wird wohl noch zu Änderungen kommen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration:
http://www.stmi.bayern.de/miniwebs/pag/dialog/index.php

Persönlich werde ich mir eine abschließende Meinung bis spätestens zur Behandlung im Plenum bilden.

Mit freundlichen Grüßen
Georg Winter