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Georg Schmid
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Frage von Winfried S. •

Frage an Georg Schmid von Winfried S. bezüglich Energie

Sehr geehrter Herr Schmid
Sie haben heute sicher von dem Vorschlag zur Verankerung des Klimaschutzes und des Vorrangs Erneuerbarer Energien in der Bayerischen Verfassung gelesen oder gehört.
Meine Frage ist: Wie stehen Sie zur Verankerung des Klimaschutzes und des Vorrangs Erneuerbarer Energien in der Bayerischen Verfassung?

Vielen Dank für ihre Antwort

Mit sonnigen Grüßen
Winfried Schenk

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schenk,

wir waren in der Vergangenheit gegenüber Bestrebungen, neue Staatsziele oder Programmsätze in die Verfassung aufzunehmen, mit Rücksicht auf deren Würde und Kontinuität immer sehr zurückhaltend. Die Bayerische Verfassung ist kein Katalog aktueller gesellschaftspolitischer Probleme, auch wenn diese von noch so grundsätzlicher Bedeutung sind. Dies gilt umso mehr, wenn die zu schützenden Rechtsgüter oder die verfolgten Ziele durch die bestehenden Verfassungsnormen bereits ausreichend geschützt sind. Dies ist auch beim Klimaschutz der Fall.

Er hat bereits Eingang in die Bayerische Verfassung gefunden. Er ist Bestandteil des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen in Art. 141 Abs. 1. Dort heißt es:

"Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut. Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt. Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen. Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern, den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen, die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten."

Diese Formulierung enthält eine klare und umfassende Bestimmung zum Schutz aller natürlichen Lebensgrundlagen. Auch der Klimaschutz ist damit eindeutig erfasst. Es besteht daher nach meiner Überzeugung überhaupt keine Notwendigkeit, die Verfassung zu ändern, da jeder einzelne und auch die staatliche Gemeinschaft durch die oben stehende Regelung bereits zum Klimaschutz verpflichtet wird.

Ich denke, dass es viel entscheidender ist, welche Maßnahmen zum Schutz unseres Klimas tatsächlich ergriffen werden. Bayern hat hier bereits Maßstäbe gesetzt. Innerhalb Deutschlands sind wir führend beim Einsatz erneuerbarer Energien. Wir setzen diesen Weg konsequent fort, auch indem wir - im Unterschied zu anderen Ländern, die noch immer neue Kohlekraftwerke bauen - alles dafür tun, um unsere Abhängigkeit von den klimaschädlichen fossilen Brennstoffen weiter zu reduzieren.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Schmid, MdL
Vorsitzender der CSU-Fraktion
im Bayerischen Landtag