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Georg Schirmbeck
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Frage von Philip T. •

Frage an Georg Schirmbeck von Philip T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schirmbeck,

mit Erstaunen musste ich feststellen, dass Sie sich bei der Abstimmung über das "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" enthalten haben. Da ich aus Ihrem Wahlkreis stamme, interessiert es mich besonders warum Sie bei dieser heiß diskutierten Abstimmung nicht von Ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben.
Außerdem interessiere ich mich für Ihre generelle Haltung gegenüber diesem Gesetz und wie Sie die für mich einleuchtenden Argumente der Kritiker entkräften.

Meiner Meinung nach ist die Bekämpfung von Kinderpornographie natürlich ein absolut zu unterstützendes Unterfangen, aber dieses ist aus meiner Sicht mit diesem Gesetz nicht gelungen. Um es mit den Worten des politischen Kabarettisten Volker Pispers zu sagen:

"Denn anstatt sich um die Löschung dieser unbestritten furchtbaren Seiten zu kümmern, wird nur ein virtuelles Stoppschild aufgestellt. Das Stoppschild kennen Sie aus dem Straßenverkehr. Es heißt nicht ´Durchfahrt verboten!´ oder ´Straße gesperrt!´, es heißt man soll anhalten, sicherstellen das keiner kommt und dann in Ruhe weiterfahren. Folgerichtig wird der Zugang zu den schrecklichen Seiten nicht gesperrt, sondern lediglich so erschwert, dass nur noch die hinkommen die unbedingt hinwollen und sich etwas mit dem Internet auskennen. Vergleichbar wäre: Ein Polizist überrascht einen Vergewaltiger auf frischer Tat und statt sich auf ihn zu stürzen, errichtet er einen Sichtschutz damit zufällig vorbeikommende Passanten die schrecklichen Bilder nicht unfreiwillig ansehen müssen. Da würde man doch auch sagen: ´Gut das sich da einer mal drum gekümmert hat.´"

Mit freundlichen Grüßen,

Philip Thiemt aus Melle

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Thiemt,

ich bin schon eine ganze Zeit Landtags- bzw. Bundestagsabgeordneter. Sie werden in den Protokollen der Landtags- bzw. Bundestagssitzungen keinen einzigen Punkt finden, bei dem ich mich enthalten habe. Ich habe mich ganz konkret mit meiner Meinung und meinen Vorstellungen in der jeweiligen Situation eingebracht.

An der Abstimmung über das "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzwerken" habe ich nicht teilgenommen, weil ich an diesem Tag eine offiziell beantragte und offiziell genehmigte Freistellung von der Bundestagssitzung hatte. Ich habe zur selben Zeit in Ebstorf an der Schulentlassungsfeier des Fachgymnasiums und der Berufsschule für Agrarwirtschaft/Forstwirtschaft als Festredner teilgenommen. Die Themen Agrar- und Forstwirtschaft sind wichtige Bestandteile meiner Arbeit als Bundestagsabgeordneter.

Da das Abstimmungsverhalten zu dem von Ihnen angesprochenen Tagesordnungspunkt von Anfang an klar war, kam es für die Mehrheitsbildung auf meine Stimme nicht zwingend an und es war daher sachgerecht, dass ich die Einladung nach Ebstorf angenommen habe.

Da es solche Freistellungen nur vergleichsweise selten gibt, können Sie unterstellen, dass meine Fraktionsführung die Veranstaltung in Ebstorf für wichtig hielt.

Im Übrigen erlaube ich mir, Ihnen gegenüber noch einmal deutlich zu machen, dass Kinderpornographie für mich das Abscheulichste ist, was man sich vorstellen kann. Sie muss mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bekämpft werden.

Ich selber bin kein Fachmann, der beurteilen kann, mit welchen technischen Möglichkeiten man im Internet was bewegen kann. In sofern muss ich mich auf den Vortrag der zahlreichen Fachleute verlassen. Nichtsdestoweniger gehen die Überlegungen, die dem Gesetz zugrunde liegen in die richtige Richtung, hier endlich einmal entschieden zu handeln. Nicht zu handeln wäre auf jeden Fall verantwortungslos.

Das Thema Zensur spielt in diesem Zusammenhang bei meiner Bewertung keine Rolle. Kinderpornographie gehört ganz einfach vom Markt!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Georg Schirmbeck, MdB