Portrait von Gabriele Lösekrug-Möller
Gabriele Lösekrug-Möller
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Gabriele Lösekrug-Möller zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Markus M. •

Frage an Gabriele Lösekrug-Möller von Markus M.

Sehr geehrte Frau Lösekrug-Möller,

ich möchte gerne wissen, ob sie sich dafür einsetzen, dass eine Autobahnprivatisierung ausdrücklich ausgeschlossen wird und auch nicht durch die Hintertür ermöglicht werden kann, denn auch nach dem Kompromiss vom 17.05. ist das immer noch nicht ausgeschlossen. Ebenso muss sichergestellt werden, dass die gegründete Gesellschaft sich nicht zu überhöhten Zinsen verschulden darf und der Staat dafür die Haftung übernehmen muss, denn man weiß nicht was künftige Regierungen "anstellen" werden.

Weiterhin sehe ich auch die geplanten öffentlich-privaten Kooperationen im Schulbau mit äußerst großer Sorge, es darf nicht passieren, dass Gewinne privatisiert und die Verluste an uns Bürger weitergereicht werden, oder gar Mehrkosten entstehen, die sich die private Unternehmen auf unsere Kosten "in die Tasche" stecken. Bisher sieht die Bilanz von ÖPP-Projekten eher sehr düster aus.

Werden Sie gegen die Grundgesetzänderung stimmen, wenn nicht alle diese Punkte
lückenlos zugunsten der Allgemeinheit geklärt worden sind?

Mit freundlichen Grüßen

Markus Mansius

Portrait von Gabriele Lösekrug-Möller
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mansius,

ich danke für Ihre beiden Nachfragen.

SPD-Fraktion hat sich bei Bund-Länder-Finanzreform letzte Woche weitgehend durchgesetzt. Die Spitzen der SPD- und der CDU/CSU-Fraktion haben noch offene Fragen bei der geplanten Bund-Länder-Finanzreform nun geklärt. Das Kooperationsverbot wird durchbrochen, eine Privatisierung von Bundesautobahnen ausgeschlossen.

Rückblick: Nach mehr als zwei Jahren Verhandlungen hatten sich die Länder mit der Bundesregierung – ohne Beteiligung des Parlaments – im Dezember 2016 auf eine Neuordnung der Finanzbeziehungen für die Zeit nach 2019 verständigt.

Das Ergebnis dieser Verhandlungen lässt sich verkürzt so zusammenfassen: Der Bund übernimmt künftig eine deutlich stärkere Rolle beim Ausgleich der Finanzkraft zwischen den Bundesländern. Alle Länder erhöhen durch die Reform ihre Einnahmen. Der Bund wird durch die Einigung von 2020 an jährlich mit 10 Milliarden Euro finanziell belastet – Tendenz steigend.

Um dieser gestiegenen Verantwortung besser gerecht werden zu können, erhält der Bund in einigen Feldern zusätzliche Kontroll- und Steuerungsrechte.

Neben diesen Finanzfragen steht politisch vor allem das Vorhaben im Fokus, mit der Gründung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes von 2021 an den Bau, die Planung und die Verwaltung der Autobahnen und weitere Bundesstraßen neu zu organisieren. Es ist Teil dieses umfangreichen Gesetzespakets mit 13 Änderungen des Grundgesetzes und zahlreichen einfachgesetzlichen Änderungen.

Der Bundestag hatte die Bund-Länder-Finanzreform bereits in 1. Lesung debattiert. Die im parlamentarischen Verfahren erreichten Verbesserungen werden nun in die Gesetzesvorlagen eingearbeitet und den Abgeordneten zugeleitet. In der kommenden Sitzungswoche soll dann am 1. Juni das Parlament darüber abstimmen. Wegen der Grundgesetzänderungen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig; das gilt auch für den Bundesrat. Zu den Abstimmungsdetails lässt sich daher heute noch nichts genaueres sagen, weil bis dahin auch noch weiter verhandelt wird. Meine Abstimmungsentscheidung wird dann erst feststehen.

Vor allem bei dem Thema Autobahngesellschaft gab es zunächst Meinungsunterschiede zwischen den Fraktionen von SPD und Union. Denn der dazu gehörende Gesetzentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium sah weitreichende Möglichkeiten vor, damit sich Banken, Versicherungskonzerne und andere institutionelle Investoren umfangreich an den Autobahnen in Deutschland beteiligen können. Dem hat die SPD-Fraktion einen Riegel vorgeschoben.

Am letzten Mittwochnachmittag einigten sich SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann, Unionsfraktionschef Volker Kauder und CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt auf die Klärung noch offener Punkte des Gesamtpakets.

Nun steht fest: Auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion gibt es keine Privatisierung der Autobahnen und Bundesstraßen, weder ganz noch teilweise. In intensiven und schwierigen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner haben die Sozialdemokraten zwei weitere Grundgesetz-Änderungen durchgesetzt. Damit und mit vielen einfachgesetzlichen Änderungen haben sie sichergestellt, dass der Regierungsentwurf weiter verbessert wurde, so dass auch theoretisch mögliche Hintertüren für eine Privatisierung fest verschlossen sind.

Unser Fraktionsvorsitzende, Thomas Oppermann sagte: „Die Bundesautobahnen gehören den Bürgerinnen und Bürgern, die dafür auch schon mal bezahlt haben.“

Kooperationsverbot wird aufgebrochen
Als „bahnbrechend“ bezeichnete Oppermann ebenfalls die geplante Durchbrechung des so genannten Kooperationsverbotes. Künftig darf der Bund in die Bildungsinfrastruktur in finanz-schwachen Kommunen investieren. Oppermann: „Der Investitionsstau wird jetzt Schritt für Schritt abgebaut". Ein Schulsanierungsprogramm in Höhe von 3,5 Milliarden Euro kann starten.

MfG
Gabriele Lösekrug-Möller