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Gabriele Lösekrug-Möller
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Frage von Bernard H. •

Frage an Gabriele Lösekrug-Möller von Bernard H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Frau Lösekrug-Möller,

ich bin Belgier und lebe seit über 20 Jahren in Deutschland (und das sehr gerne!). Natürlich habe ich die gleichen Pflichten und viele der Rechte wie deutsche Staatsbürger. Ein wichtiges Grundrecht bleibt mir aber verzagt - das Wahlrecht über die Kommunalebene hinaus. Mir ist bekannt, dass ich mich einbürgern lassen kann; das würde aber bedeuten, dass ich meine Wurzeln kappe, und das möchte ich nicht.

Es ist nicht das dringendste, ich weiß...

Wie stehen Sie zu einem allgemeinen aktiven Wahlrecht von (wie soll ich das bloß ausdrücken?) "integrierten Ausländern"?

Mit freundlichem Gruß aus dem Weserbergland,

B. Heyen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heyen,

ich freue mich über Ihre Anfrage, zeigt sie doch, dass Sie gerne in Deutschland wählen würden, nachdem Sie schon so lange hier leben. Ich kann diesen Wunsch gut verstehen. Ich freue mich auch, weil ich Ihnen eine wirklich positive Antwort geben kann.

Das Wahlrecht auf Bundesebene wird weiterhin an das Staatsbürgerschaftsrecht gekoppelt bleiben. Ich kann diese Position auch nachvollziehen.

Sie aber, als EU Bürger, der schon mehr als 8 Jahre in der Bundesrepublik lebt, haben ein Recht auf Einbürgerung und, das ist in Ihrem Fall als EU-Ausländer besonders, habe auch ein Recht auf doppelte Staatsbürgerschaft.

Sie brauchen also nicht Ihre Wurzeln zu kappen, bleiben Belgier, werden auch Deutscher, und können den nächsten Deutschen Bundestag 2013 mit wählen. Aufgrund der bürokratischen Abläufe kann ich Ihnen nur für die Wahl am 27.9.2009 keine Hoffnung machen. Freue mich aber schon heute, sie als Wahlberechtigten 2013 "begrüßen" zu können.

Als Service füge ich Ihnen den entscheidenden Paragraphen des Staatsbürgerschaftsrechts StAG in der Fassung vom 9.2.2009 an. Für sie ist der § 12 Abs. 2 entscheidend:

§ 12
(2) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird ferner abgesehen, wenn der Ausländer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzt.

Das Gesetz finden sie komplett hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/rustag/gesamt.pdf

MfG
Gabriele Lösekrug-Möller