Gabriele Hiller-Ohm
Gabriele Hiller-Ohm
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Gabriele Hiller-Ohm zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Peggy R. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Peggy R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Liebe Frau Hiller Ohm

ich habe heute Ihre Rede im Bundestag zu den sachgrundlosen Befristungen gehoert. Sie haben sich dort beklagt ueber die 1.2 Mio. sachgrundlosen Befristungsvertraege.

Ist Ihnen bekannt, dass gerade der Bund die 2 Jahres-Frist der sachgrundlosen Befristung zur Geschaeftspolitik erhoben hat, obwohl die Stellen dauerhaft ausgebracht sind?
Wie gedenken Sie, dies zu aendern, dass der Bund als gutes Beispiel vorangeht und nicht nur Krokodilstraenen in der Politik kullern, aber selber (uebrigens auch im Willy Brandt Haus) das Rechtsinstitut der sachgrundfreien Befristung extensiv nutzt.

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Rothenhofer,

leider nutzen auch die öffentlichen Verwaltungen, also Bund und Länder, die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung. Dabei kommt öffentlichen Arbeitgebern besondere Verantwortung zu und sie sollten diese Möglichkeit eigentlich nicht nutzen. Letztendlich ist dies ein Grund mehr dafür, die sachgrundlose Befristungsmöglichkeit abzuschaffen – dann kann diese Möglichkeit niemand mehr nutzen.

Studien haben allerdings gezeigt, dass sich hinter sachgrundlosen Befristungen durchaus auch Befristungen mit Sachgrund (z. B. Krankheits- oder Elternzeitvertretungen) verbergen. Denn es ist schlicht einfacher sachgrundlose Befristungen durchzuführen als diese zu begründen. Und diese Studien haben auch gezeigt, dass gerade öffentliche Arbeitgeber dies häufig so handhaben. Zudem gibt es manchmal nachvollziehbare Gründe für kurzfristigen, höheren Personalbedarf, wie z. B. durch die Flüchtlingszuwanderung – dies lässt sich natürlich nicht vorher in die Personalplanung aufnehmen. Allerdings muss man dafür nicht auf sachgrundlose Befristungen zurückgreifen, sondern das ist ein klassischer Sachgrund.

Die SPD spricht sich übrigens seit langem für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung aus: So hatten wir bereits im SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 klar formuliert: „Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen wollen wir abschaffen, den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen.“ Dafür tritt die SPD auch inhaltlich weiterhin ein.

Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhandlungen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sachgrundlosen Befristung vereinbart werden konnte und in der aktuellen Regierungskoalition daher derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist. Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD konnten jedoch viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart werden, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung, wozu auch die sachgrundlose Befristung zählt, wirken werden. Beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen (wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind) sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche gelten. Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker reguliert bzw. gegen deren Missbrauch vorgegangen. Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ist aber weiterhin erklärtes politisches Ziel der SPD. Auch das SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 beinhaltet die Forderung der Abschaffung der sachgrundlosen Befristung sowie die Überprüfung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Kettenbefristungen.

Übrigens stand im Wahlprogramm der SPD Schleswig-Holstein zur diesjährigen Landtagswahl: „Sachgrundlose Befristung stoppen Wo das Land Arbeitgeber ist, werden wir künftig komplett auf sachgrundlose Befristungen verzichten und sachgrundbezogene Befristungen auf ein Minimum zurückführen.“

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm