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Gabriele Groneberg
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Frage von Dominik W. •

Frage an Gabriele Groneberg von Dominik W. bezüglich Familie

Schönen guten Abend Frau Groneberg.

Ich habe eine Frage an sie zum Thema Sperrung von Kinderpornographie-Webseiten.

Als Student der Medieninformatik in Osnabrück ist dies ein Thema, das mich sehr bewegt derzeit und an dem ich auch nicht vorbeikomme. Durch das Lesen von Blogs (die allgemein eher contra "Internetzensur" sind) noch durch Lesen der Onlineportale der etablierten Medien (die eher durch so schmucke Artikel wie "Von China lernen" (FAZ Online) auffallen).

Zuerst einmal meine ganz allgemeine Frage: Wie stehen sie zu dem Gesetzesentwurf von Herrn zu Gutenberg und Familienministerin von der Leyen? Wenn sie mir eine begründete Antwort auf diese Frage geben könnten, wäre ich ihnen sehr zu Dank verpflichtet.

Mit freundlichem Gruß,

D. Werner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Werner,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09. Mai 2009.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung, auch im Internet, ist mir persönlich ein großes Anliegen. Gemeinsam mit meinen Fraktionskollegen aus der SPD-Bundestagsfraktion bin ich fest entschlossen, dass schnellstmöglich ein entsprechendes Gesetz zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt verabschiedet wird. Seit vielen Jahren setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für den Kinderschutz in allen Bereichen ein, wobei die Bekämpfung der Verbreitung sexueller Gewalt im Internet ein wichtiger Baustein war und ist. Bereits am 24. März 2009 wurde ein Beschluss der Fraktion verabschiedet, den Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter auszubauen. Dieser soll eine Erweiterung des bereits 2003 auf Bundesebene umgesetzten Aktionsplans „Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“ darstellen. So werden heute schon kinderpornografische Seiten auf deutschen Servern gesperrt und entsprechende Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet. Das Internet wird auf illegale und jugendgefährdende Inhalte hin kontrolliert, und es gibt Internet-Beschwerdestellen, bei denen man entsprechende Inhalte melden kann. Auch im Strafrecht gibt es verschärfte Gesetze zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und zum wirksameren Vorgehen gegen die Verbreitung, den Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Inhalten. Durch die Einrichtung der „Zentralstelle Kinderpornografie im BKA“ konnten in den vergangen Jahren in diesem Bereich bereits zehntausende strafrechtliche Ermittlungen stattfinden. Die Behörden leisten bei der Strafverfolgung Enormes, sind aber leider personell nicht immer optimal ausgestattet.

Aus diesen Gründen ist der Gesetzesentwurf begrüßenswert, um den Schutz von Kindern weiter zu verbessern. Allerdings bin ich der Meinung, dass der Gesetzesentwurf in den kommenden Beratungen um einen wichtigen Punkt erweitert werden sollte, und zwar um die Aufnahme des Schutzes von Jugendlichen. Bisher bezieht sich der Gesetzesentwurf auf den Schutz von Kindern bis 14 Jahren, aber auch Jugendliche bis 18 Jahren müssen diesen gesetzlich verankerten Schutz erhalten.

Ich hoffe, dass meine Position zu diesem Thema deutlich geworden ist und ich Ihre Frage zum Thema der Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten hinreichend beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Groneberg