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Frage von Peer M. •

Frage an Gabriele Groneberg von Peer M. bezüglich Umwelt

Darf ich sie also so verstehen, das "Altanlagen" ab dem 1.1.09 weiterhin Palmöl und Sojaöl einsetzen dürfen?
Die grundsätzliche Idee, nur noch als zertifizierte Einsatzstoffe zuzulassen, ist ja auch begrüssenswert, aber bei Verabschiedung des Gesetzes war doch schon klar das es keine Nachhaltigkeitsverordnung zum 1.1 geben wird. Warum wurde denn da nicht direkt eine Klausel in das Gesetz eingefügt, die die Existenz der Nachhaltigkeitsverordnung zum Inkrafttreten der Einschränkungen vorraussetzt. Im 2004er EEG gab es doch auch so etwas ähnliches für das Anlagenregister in das man sich bei eintragen muss, wenn es existiert.
Die grössten Sorgen sind uns ja jetzt genommen, wobei es ja immenoch keine vollständige Planungssicherheit gibt, da Palmölverträge meistens langfristig abgeschlossen werden, und so die Gefahr besteht bei Inkrafttreten der Nachhaltigkeitsverordung noch Restkontingente im Zulauf zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
Meves

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mewes,

es ist in der Tat so, dass auch nach dem 1.1.2009 Palm- und Sojaöl in Blockkraftheizkraftwerken verwendet werden darf. Wie Sie wissen, haben wir eine Übergangsregelung für die Verwendung von Palm- und Sojaöl im Rahmen des EEG 2009 einführen müssen, da eine Verordnung, die die Anforderungen für den Biomasseanbau und das Treibhausgas-Verminderungspotential festlegt, noch nicht in Kraft getreten ist.

Dass die Nachhaltigkeitsverordnung nicht zum 1.1.2009 vorliegt, war allerdings nicht absehbar. Die Bundesregierung hat selbst frühzeitig eine Nachhaltigkeitsverordnung erlassen und diese bereits Ende 2007 bei der EU-Kommission und WTO zur Notifizierung vorgelegt.

Damit hat Deutschland innerhalb der EU übrigens eine Vorreiterrolle eingenommen, weil wir rechtzeitig eine entsprechende Regelung für nachhaltige Kriterien geschaffen haben. Im nächsten Schritt sollte eine EU-weite Regelung über ein harmonisiertes Vorgehen bei der Anerkennung von zertifizierter Biomasse erfolgen. Wie ich Ihnen bereits in meiner letzten Antwort mitgeteilt habe, hat sich diese Willensbildung auf EU-Ebene allerdings verzögert. Nach der Entscheidung über das sogenannte Klimapaket im Europäischen Rat vom 11./12. Dezember 2008, das auch die Regelungen zur Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen enthält, kann nun der Prozess der nachhaltigen Nutzung von Biomasse in die nächste Phase eintreten. Die deutsche Verordnung liegt zwar derzeit auf Eis, wird aber endgültig bis Mitte des Jahres erwartet wird.

Eine Biomasse-Verordnung, die die Nachhaltigkriterien festlegt, macht nur dann Sinn, wenn wir wirksame Zertifizierungssysteme haben, mit denen die Einhaltung von Mindeststandards nachgewiesen werden kann. Darum wird sich aber im internationalen Kontext bereits bemüht. Es ist sicher auch der Komplexität dieser Thematik geschuldet, weshalb wir noch keine Nachhaltigkeitsverordnung haben.

Es freut mich, wenn wir mit der Übergangsregelung Ihnen die größten Sorgen nehmen konnten und Sie somit mehr Planungssicherheit haben. Allerdings bitte ich zu berücksichtigen, dass es einen weiteren Aufschub nach Inkrafttreten der Nachhaltigkeitsverordnung – voraussichtlich Mitte des Jahres - nicht mehr geben kann.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Groneberg