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Gabriele Fograscher
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Frage von Mark P. •

Frage an Gabriele Fograscher von Mark P. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Fograscher,

Sie haben sich 2008 für die Einführung des § 42a WaffG ausgesprochen, mit dem das Führen bestimmter Messerarten in der Öffentlichkeit verboten wurde. Halten Sie diese Gesetzesverschärfung immer noch für sinnvoll?

Ursprung für die Gesetzesinitiative waren die Messerdelikte der gewaltbereiten Jugendlichen in Berlin. Anstatt das Führverbot auf

- Gewaltbereite / vorbestrafte Täter
- Jugendliche (z.B. bis 25)
- Kriminalitätsbrennpunkte (wie z.B. in Hamburg)

zu beschränken, muss seit 6 Jahren auch der friedliche, ältere Bürger auf dem Land auf große feststehende Messer oder komfortabel mit einer Hand zu öffnende Klappmesser verzichten. In der Hauptstadt scheint das Führverbot dagegen keine Wirkung zu zeigen: http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article106641459/Zahl-der-Messerattacken-steigt-in-Berlin-weiter.html

Ist es vor diesem Hintergrund nicht unverhältnismäßig, alle Messer-Nutzer einzuschränken? Sollte ein wirkungsloses Gesetz nicht wieder aufgehoben werden?

Auch 6 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes sind immernoch viele Begriffe unklar:

- Sind mit „einhändig feststellbaren Messern“ nur die typischen Einhandmesser (mit einer Öffnungshilfe an der Klinge) gemeint, oder alle Klappmesser, die man irgendwie mit einer Hand auf bekommt?
- Welche objektiven Merkmale lassen ein Messer vom Werkzeug zur „Hieb- und Stoßwaffe“ werden?
- Können Sie mir 10 Tragegründe nennen, die einen „allgemein anerkannten Zweck“ darstellen?
- Gelten die Ausnahmetatbestände nur während der geplanten Tätigkeit (z. B. Picknick) oder auch auf dem Hin- und Rückweg? Darf die Familie das große Brotmesser (Klingenlänge über 12 cm) im offenen Picknick-Korb transportieren oder ist ein verschlossenes Behältnis erforderlich?
- Laut dem AG Kiel (Urteil Az.: 597 Js-OWI 27781/09) ist auch ein GEschlossener Rucksack als VERschlossenes Behältnis anzusehen. Gilt dies auch für andere Taschen mit Reißverschluss, z.B. Bauchtaschen?

Mit freundlichen Grüßen

Mark Padberg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Padberg,

herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de zum Führverbot bestimmter Messerarten.
Ob der von Ihnen angesprochene Artikel ein Beleg dafür ist, dass die Regelung zum Führverbot bestimmter Messerarten wirkungslos ist, ist zu bezweifeln, denn es gibt keine Zahlen darüber, wie viele Straftaten mit Messern es gegeben hätte, wenn es dieses Verbot nicht geben würde.

Die Antworten zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen finden Sie im Gesetz.

Alles in allem halte ich diese Regelung für richtig. Sie soll unbescholtene Bürger nicht kriminalisieren, sondern leistet einen Beitrag zur Eindämmung von Gewaltkriminalität.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Fograscher, MdB