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Frage von Bernd S. •

Frage an Gabriele Zimmer von Bernd S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Wie ist der Begriff Lebensarbeitszeit in der EU definiert?
Warum kann ich nicht nach 49 Lebensarbeitsjahren (Versicherungsjahre)
ohne Rentenkürzung in die Rente gehen?
Ich bin Jahrgang 1946 und arbeite unnuterbrochen seit 1.4.1960.
Muß ich tatsächlich 51 Jahre arbeiten um ohne Abzug in die Rente zu gehen?
mfg
Bernd Schock

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schock,

der Begriff "Lebensarbeitszeit" ist auf EU-Ebene nicht genau definiert.

Grundsätzlich besitzt die Europäische Union keine eigenständige Kompetenz im Bereich Sozialschutz, zu dem die Rentenversicherung gehört. Für die Organisation und die Finanzierung der Sozialschutzsysteme sind die einzelnen Mitgliedstaaten selbst verantwortlich. Es gibt allerdings eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten im Rahmen der "Offenen Methode der Koordinierung" (OMK). Mit der OMK setzen sich die Mitgliedsstaaten gemeinsame Ziele, legen gemeinsam Indikatoren zur Kontrolle der Umsetzung von Maßnahmen zum Erreichen dieser Ziele fest und legen jeweils nationale Strategieberichte vor, in denen die Mitgliedsstaaten ihre Vorhaben zur Erreichung der gemeinsamen Ziele darlegen.

Im Rahmen der OMK haben die Mitgliedsstaaten beschlossen, die Lebensarbeitszeit EU-weit zu verlängern. Damit soll nach Meinung der Mitgliedsstaaten und der Kommission erreicht werden, dass sich die Zahl der Rentenbezugsjahre verringert, während insgesamt mehr in die Rentenkassen eingezahlt wird. Die Bundesregierung hat gegen den Widerstand von DIE LINKE im Jahr 2007 die "Rente mit 67" beschlossen.

Nach dem derzeit gültigen deutschen Rentenrecht können Sie als vor 1947 Geborener mit 65 Jahren in Rente gehen. Wenn Sie schon mit 63 Jahren in Rente gehen, müssen Sie leider eine Kürzung ihrer Rente in Kauf nehmen. Ihre volle Rente erhalten Sie tatsächlich erst mit 65, in Ihrem Fall nach 51 Lebensarbeitsjahren im Jahr 2011.

DIE LINKE ist grundsätzlich gegen die jetzige Ausrichtung bei der europäischen Zusammenarbeit in Bezug auf die Rentenpolitik, weil sie auf die unnötige Verlängerung der Lebensarbeitszeit setzt, um kurzfristig Kosten zu senken - auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

DIE LINKE fordert stattdessen, die Sozialversicherungs- und Rentensysteme durch Verbreiterung der Beitragsbasis und durch mehr Umverteilung zu stärken, um Altersarmut zu verhindern und den erreichten Lebensstandard im Alter zu sichern - so, wie es in unserem "Bürgerversicherungsmodell" (Link: http://die-linke.de/wahlen/positionen/themen_az/ad/buergerversicherung/ ) vorgeschlagen wird. Unterbrechungen der Erwerbskarriere müssen in den Rentensystemen besser abgesichert werden, indem z.B. Pflegearbeit, Kindererziehungs- und Weiterbildungszeiten angerechnet werden.

Für weitere Fragen bezüglich der deutschen Rentenpolitik richten Sie sich bitte an die Bundestagsfraktion von DIE LINKE, die Sie über das Kontaktformular unter folgendem Link erreichen:
http://www.linksfraktion.de/kontakt.php

Ich empfehle Ihnen auch, sich bei konkreten Nachfragen direkt an die Deutsche Rentenversicherung zu wenden. Das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung hat die Nummer 0800 1000 4800, oder folgen Sie diesem Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/

Für Fragen, die die Politik in der EU betreffen und zu den Positionen von DIE LINKE im Europäischen Parlament, folgen Sie bitte diesem Link zu unserer A-Z Broschüre "Frieden. Demokratie. Solidarität. Gemeinsam für ein anderes Europa!":
http://www.dielinke-europa.eu/themen_von_a_z/

Sie können mich auch gerne direkt kontaktieren:
gabriele.zimmer@europarl.europa.eu

Für weitere grundsätzliche Informationen zum Thema Sozialschutz in der EU können Sie folgenden Link zum Internetauftritt der EU-Kommission nutzen:
http://ec.europa.eu/employment_social/spsi/social_protection_de.htm

Mit freundlichen Grüßen,

Gabi Zimmer