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Friedrich Hofmann
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Frage von Daniel K. •

Frage an Friedrich Hofmann von Daniel K. bezüglich Innere Sicherheit

Herr Hofmann,

Ihre Partei fordert auf einem ihrer zahlreichen Plakatmotive "Revolution ist kein Verbrechen - weg mit § 129 a und b StGB". Die beiden Paragrafen regeln die Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129 a) bzw. die Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen im Ausland (§ 129 b).

Davon abgesehen, dass eine Änderung des Strafgesetzbuches kein landespolitisches Thema ist: Wie können Sie diese Forderung in Zeiten nach NSU und ISIS verantworten? Wie stehen Sie persönlich zu § 129 a und b StGB?

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Antwort von
MLPD

Die Paragrafen 129a und b des Strafgesetzbuches erwecken ebenso wie der Paragraf 129 selbst den Eindruck, dass sie sich gegen Kriminelle bzw. Faschisten richten würden. Natürlich trete ich auch für die Bestrafung aller Faschisten von NSU bis IS ein. Doch in der Realität werden fast nur Revolutionäre und Marxisten-Leninisten nach diesen Paragrafen verfolgt. So wurden 2015 in Deutschland 40 revolutionäre Türken und Kurden verhaftet und nach §129b angeklagt. Damit leistet die Bundesrepublik Deutschland auch noch Hilfestellung für das faschistische Regime von Erdogan in der Türkei. Das liegt auch an der Konstruktion der Paragrafen. Mit diesem Paragraphen werden nicht konkrete Straftaten kriminalisiert, sondern bereits die bloße Mitgliedschaft in einer Vereinigung zur vermeintlichen Begehung von Straftaten. Schon der bloße Zusammenschluss ist strafbar, auch wenn noch niemand durch eine konkrete Tat geschädigt wurde. Wir haben es hier also mit einer regelrechten Gesinnungsjustiz zu tun. Und diese Vorfeldstrafbarkeit lange vor der eigentlichen Tat wurde auf alle möglichen auch nicht-hierarchischen Gruppierungen erweitert. So richtete sich z.B. in der Zeitspanne von 1990 bis 2008 kein einziges der während dieser 18 Jahre geführten insgesamt 108 Ermittlungsverfahren nach Paragraph 129 StGB sich gegen die Organisierte Kriminalität. Dagegen wurde allein 100 Verfahren gegen die kurdische PKK geführt. Eine solche Regelung öffnet der Justiz-Willkür bei der Verfolgung und Ausforschung unliebsamer Oppositionsmilieus – von Atomkraftgegnern bis zu Befreiungskämpfern – Tür und Tor!