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Frithjof Schmidt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Frithjof Schmidt von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,

es geht um ein bundesweites Problem.

Warum übermittelt die Meldebehörde in Bremen Daten von Minderjährigen an die Bundeswehr, obwohl sie von Werbung ausgeht?
Ist dort unbekannt, dass nach § 58 Wehrpflichtgesetz nur für Informationen und nicht für Werbezwecke Daten übermittelt werden dürfen?
Dazu:
Datenübermittlung an die Bundeswehr Zum 01.07.2011 ist die ...
www.stadtamt.bremen.de/.../Datenübermittlung+an+die+Bundeswehr.p...
Dateiformat: PDF/Adobe Acrobat - Schnellansicht
1. Juli 2011 – Zur Werbung von Freiwilligen für die Bundeswehr wurde eine gesetzliche ... Daten (Name, Anschrift) von deutschen Staatsangehörigen, die im ..

Fragen zum Thema Information oder Werbung wurden mir von Leuten so beantwortet:
Information hat zum Ziel, Wissen, Fakten, Vorkommnisse und dergleichen zu verbreiten. Werbung hat zum Ziel, ein Produkt, eine politische Meinung usw. in ein "gutes" Licht zu rücken, damit es gekauft oder vertreten wird.
Information: Wenn etwas gezeigt wird, ohne gezielt erreichen zu wollen, dass es gekauft wird. Im Gegensatz zur Werbung werden auch Nachteile beschrieben.

Unter http://www.bundeswehr-karriere.de werden zum Beispiel nicht die möglichen Langzeitfolgen von Verwundungen im Auslandseinsatz beschrieben.

In der Panorama-Sendung
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2011/bundeswehr229.html wird deutlich, dass insbesondere Minderjährige Informationen(aber nicht Werbung) brauchen.

Zu § 58 Wehrpflichtgesetz: Gesetze sind nur bei unklaren Formulierungen auslegungsfähig. Der Unterschied zwischen Informationen und Werbung ist allgemein bekannt.
Wenn statt Informationen Werbung vom Gesetzgeber beabsichtigt ist, erfordert dies eine Gesetzesänderung. Wäre das aber mit den Zielen des Datenschutzes vereinbar?

Wie werden die Grünen auf das Vorstehende reagieren?

Ihnen wünsche ich ein erfolgreiches 2012.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Reth,
vielen Dank für Ihre Anfrage!

Das Problem der Weitergabe von Melderegisterdaten an die Bundeswehr ist mir bekannt. Im Gesetzgebungsprozess im vergangenen Jahr hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Regelungen massiv kritisiert und eine Änderung des Gesetzentwurfs beantragt (Bundestagsdrucksache Nummer 17/5244). Dieser Änderungsantrag wurde abgelehnt.

Wir lehnen diese Regelung ab, weil wir den Grundrechtseingriff durch die massenhafte Speicherung von Daten minderjähriger Frauen und Männer gegenüber ihrem Zweck – der Werbung für den Dienst bei der Bundeswehr – für unverhältnismäßig halten. Darüber hinaus wird der Bundeswehr gegenüber zivilen Arbeitgebern, aber auch gegenüber anderen Freiwilligendiensten ein Vorteil eingeräumt, den wir für nicht vertretbar halten.

Sie machen Ihre Kritik an der Art der Materialien fest, die die Bundeswehr an die so erhaltenen Adressen junger Menschen schickt. Grundsätzlich teile ich Ihre Ansicht, das junge Menschen ehrliche und transparente Informationen über die Bundeswehr, ihre Aufgaben und auch den Dienst bei der Bundeswehr erhalten sollten, statt einseitigen Hochglanzbroschüren. Diese Forderung richten wir in verschiedenen Zusammenhängen auch regelmäßig an die Bundesregierung. Schließlich ist die Bundeswehr keine Organisation wie jede andere.

Wir setzen uns mit der Problematik weiter intensiv auseinander und prüfen in diesem Zusammenhang auch sehr genau die Frage der Unterscheidung zwischen Information und Werbung.

Mit freundlichen Grüßen