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Friedrich Straetmanns
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Frage von Robert H. •

Frage an Friedrich Straetmanns von Robert H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Straetmanns,
derzeit liegt dem Bundestag folgende Petition vor gemäß der Plattform openPetition. Mit der Petition wird gefordert, dass § 93d Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz wie folgt geändert wird: Das Wort "keine" wird gestrichen und durch "einer" ersetzt. Der Text lautet wie folgt: Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf einer Begründung. Diese besteht aus einer Darstellung des Sachverhalts (Teil 1) und einer rechtlichen Begründung (Teil 2).
Erkennen Sie, dass die derzeitige Regelung dazu führt, dass Richter/innen eher die Motivation haben, eine Verfassungsbeschwerde abzulehnen, weil sie dann weniger Zeit zur Beendigung des Verfahrens benötigen als wenn sie eine seitenlange Begründung schreiben müssen und dadurch entsprechend Zeit aufwenden müssen? Stimmen Sie zu, dass die Änderung einen ungefähr gleichen Zeitaufwand sowohl bei stattgebenden als auch ablehnenden Entscheidungen hätte?
Stimmen Sie mir zu, dass die o.g. Gesetzesänderung zu mehr Transparenz in der Öffentlichkeit führen würde? Wäre dies nicht gerade im Hinblick auf nachvollziehbare gleiche Rechtsanwendung dringend geboten?
Sehen auch Sie, dass sich das Verfassungsgericht aufgrund der derzeitigen Regelung der öffentlichen Kontrolle entzieht?
Stimmen sie mir zu, dass die Gewaltenteilung erst wiederhergestellt ist, wenn alle Entscheidungen des Verfassungsgerichtes begründet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?
Werden Sie dieser Petition zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen
Robert Hübner

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr H.,

Das Bundesverfassungsgericht ist kein gewöhnliches Instanzgericht, sondern befindet darüber, ob ein Handeln der Rechtsprechung, der Verwaltung oder der Gesetzgebung Grundrechte verletzt. Es ist deshalb richtig und erhaltenswert, dass dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit eröffnet ist, sich auf die Verfahren mit relevantem Vorbringen zu konzentrieren und seine Ressourcen entsprechend einzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht kann nicht willkürlich Verfassungsbeschwerden ablehnen und macht dies auch nicht.

Meine Fraktion und ich sind aus diesen Gründen gegen eine Begründungspflicht bei nicht zur Entscheidung angenommenen Verfassungsbeschwerden. Ich kann die genannte Petition dementsprechend auch nicht unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Straetmanns