Portrait von Friedrich Straetmanns
Friedrich Straetmanns
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Friedrich Straetmanns zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Philip G. •

Frage an Friedrich Straetmanns von Philip G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Straetmanns,

ich habe die Bundestagsdebatte zu dem Thema „Der Islam und die untrennbar mit ihm verbundene Scharia gehören nicht zum Rechtsstaat“ verfolgt. Omid Nouripour von Bündnis 90/ Die Grünen stellte zeitlich vor Ihrer Rede eine Zwischenfrage, worin er klar stellt, dass es Ihr Job als Abgeordnete sei, diejenigen Teile der Scharia, die mit dem Grundgesetz vereinbar seien, zur Anwendung zu bringen. Sie gehen in Ihrer kurz darauf folgenden Rede nicht weiter darauf ein. Haben Sie die Aussagen von ihm verstanden? Denken Sie auch, dass es Ihre Aufgabe ist Teile der Scharia hier in Deutschland anzuwenden?

Ich danke Ihnen schon jetzt sehr für eine Antwort, mit vielen Grüßen
Philip G.

Portrait von Friedrich Straetmanns
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe mir die Zwischenfrage von Herr Nouripour noch einmal angehört. Wörtlich sagt er „Unser Job hier ist, dafür zu sorgen, dass die Teile (Anm.: der Scharia), die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, auch angewendet werden können.“ Das Grundgesetz gebietet die Freiheit der Religionsausübung. Eingeschränkt wird diese durch die Strafgesetze, wie ich in meiner Rede auch ausführe. Wo es sich um strafrechtlich nicht relevante, religiöse Bestimmungen handelt, ist es unsere Aufgabe als Politikerinnen und Politiker, sicherzustellen, dass Menschen ihr Leben nach solchen Geboten ausrichten können – sofern sie das denn möchten. Dass etwa Produkte angeboten und gekauft werden, die halal sind (also nach bestimmten Vorschriften produziert wurden) oder dass man sich selbst auferlegt keinen Alkohol zu trinken, halte ich für völlig legitime Freiheiten jedes einzelnen Menschen. Diese zu ermöglichen gebietet uns das Grundgesetz.

Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Straetmanns