Portrait von Franz Thönnes
Franz Thönnes
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Franz Thönnes zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Constantin M. •

Frage an Franz Thönnes von Constantin M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Thönnes,

Okkupation und Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation stellen einen gravierenden Verstoß gegen zahlreiche völkerrechtliche Normen (Gewaltverbot, territoriale Souveränität etc.) dar.

Es mag dahinstehen, inwieweit der EGMR unter dem Blickwinkel menschenrechtlicher Fragestellungen im Rahmen einer Staatenbeschwerde der Ukraine (Vgl. Ilașcu und Banković) die Frage der Annexion bewerten darf.

Wer es mit der Stärke des Rechts ernst meint, der kommt nicht umhin, auf eine Klärung anhand völkerrechtlicher Maßstäbe zu drängen. Dass eine solche Klärung auch im Falle von Streitigkeiten über territoriale Ansprüche Erfolg zeitigen kann, beweist etwa das Urteil des Int. Seegerichtshofs über den Verlauf der Seegrenze zwischen Bangladesch und Myanmar.

Einzig zur autoritativen Entscheidung der Streitigkeit über die völkerrechtliche Nichtigkeit der Annexion der Krim berufen ist der Internationale Gerichtshof. Das Problem hierbei besteht jedoch darin, dass der IGH derzeit keine Gerichtsbarkeit haben dürfte, da Russland eine generelle Unterwerfungserklärung nach Art. 36 Abs. 2 IGH-Statut nicht abgegeben hat und weder eine Zuständigkeitsklausel in einem völkerrechtlichen Vertrag (evtl. das Truppenstatut der Streitkräfte in Sevastopol) noch die russische Zustimmung zu einer ad-hoc Vereinbarung nach Art. 36 Abs. 1 IGH-Statut ersichtlich sind.

Die russische Seite hat stets auf völkerrechtliche Argumente verwiesen, die ihr Vorgehen in Bezug auf die Krim rechtfertigen sollen. Wenn Russland jedoch der Auffassung ist, Völkerrecht nicht gebrochen zu haben, dann sollte es sich auch dem IGH stellen.

Daher frage ich Sie:

1. Werden Sie in Gesprächen mit russischen Gesprächspartnern darauf drängen, dass sich Russland in der Krim-Frage der Gerichtsbarkeit des IGH unterwirft?

2. Werden Sie öffentlich dafür eintreten, dass eine Unterwerfung unter die Gerichtsbarkeit des IGH für die Aufhebung der bestehenden Sanktionen notwendige Bedingung ist?

Portrait von Franz Thönnes
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Merlan,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch.de.

Wir befinden uns ohne Zweifel in der schwersten Krise auf dem europäischen Kontinent seit dem Ende des Kalten Krieges. Sie bedroht den Frieden in der Region. Fundamentale Prinzipien unserer europäischen Sicherheitsordnung wurden durch das Verhalten der russischen Regierung infrage gestellt.

Grundsätzlich wäre der Internationale Gerichtshof die richtige Instanz zur Beilegung zwischenstaatlicher Streitigkeiten. Da sich aber beide Seiten über die Anrufung des Gerichts einig sein müssen, erscheint seine Befassung mit diesem Konflikt nicht sehr wahrscheinlich.

Darüber hinaus sind die Sanktionen kein Selbstzweck, sondern sollen dazu beitragen Verhalten zu ändern. Sie sollen den Weg zu politischen Lösungen ebnen helfen und haben sicherlich mit dazu beigetragen, dass durch die Ergebnisse von Minsk (12. Februar 2015) neue Chancen und Hoffnungen für eine politische Lösung der Krise bestehen.

Um die Verlässlichkeit als Verhandlungspartner in diesem Prozess nicht zu verlieren halte ich nichts davon, die Aufhebung der Sanktionen im Nachhinein an neue Forderungen zu knüpfen. Berechenbarkeit ginge verloren, aber genau diese ist in einer Zeit mit geringem Vertrauen unerlässlich, um zu einer friedlichen Lösung zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes