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Franz Thönnes
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Frage von Ronald G. •

Frage an Franz Thönnes von Ronald G. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Thönnes,

nur in wenigen öffentlichen Medien wurde darüber berichtet, dass Finnland als einziges Land der Euro-Zone für dieZustimmung für die Milliardenhilfen an spanische Banken sich Sicherheiten in 3stelliger Millionenhöhe von Spanien erhalten hat. Ohne diese Sicherheiten hätte Finnland nicht zugestimmt. Haben nicht doch andere Euro-Länder ebenfalls solche Sicherheiten gefordert und erhalten?
Bei der Debatte über die Zustimmung im deutschen Bundestag ist m.E. über diese Tatsache von keiner Fraktion der Öffentlichkeit etwas berichtet worden.
Wie ist Ihre persönliche Einstellung zu diesen Tatsachen ? Haben die Parteien, auch insbesondere Ihre Fraktion, eine öffentliche Debatte wegen der Brisanz vermeiden wollen?
Für Ihre Stellungnahme wäre ich Ihnen dankbar.
MfG
R.Görbig

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Görbig,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.de.

Es ist richtig, dass Finnland bei den Hilfen für Spanien im Rahmen des European Financial Stability Facility (EFSF) zusätzliche Sicherheiten verlangt und sie auch bekommen hat. Diese Tatsache wurde auch in den Medien öffentlich diskutiert.

Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist nicht nachzuvollziehen, wie die Bundesregierung auf die Forderung Finnlands eingehen konnte. Denn Sonderregelungen für einzelne Staaten gefährden das System der Rettungsschirme. Wir haben dies im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auch mehrfach kritisch thematisiert.

Zu entscheiden war, ob die Zukunft der Währungsgemeinschaft und damit die Europäischen Union infrage gestellt und riskiert werden soll oder aber ob wir zusammenrücken, so dass sich die Staaten im Notfall gegenseitig helfen. Dann müssen sich aber auch alle ihren Fähigkeiten entsprechend daran beteiligen. Die Bundesregierung hat zugelassen, dass von diesem Grundsatz abgewichen wurde. Aus unserer Sicht ein schwerer Fehler.

Für die SPD-Bundestagsfraktion stand sowohl beim EFSF als auch beim jetzt aktiven permanenten Rettungsschirm, dem Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM), fest, dass Finanzmittel nur unter strengen Auflagen und Bedingungen gewährt werden dürfen, da es sich um Steuergelder handelt.

Aus diesem Grund wurden im ESM-Ausführungsgesetz hohe und strenge parlamentarische Hürden eingezogen – die die SPD in harten Verhandlungen mit der Regierung erkämpft hat. Die beiden deutschen Vertreter im Gouverneursrat und im Direktorium müssen vor wichtigen Entscheidungen die Zustimmung des Deutschen Bundestages einholen. Gleiches gilt, wenn einem Mitgliedstaat Finanzhilfe gewährt werden und mit dem in Not geratenen Staat eine Vereinbarung über diese Hilfen geschlossen werden soll. In allen diesen Fällen muss der Deutsche Bundestag vorher zustimmen, sonst ist die Bundesregierung gezwungen in Brüssel abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen