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Franz Thönnes
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Frage von Uwe R. •

Frage an Franz Thönnes von Uwe R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Thönnes,

wenn der Rettungsschirm installiert ist, darf der Gouverneursrat Zugriff auf die deutschen Staatsfinanzen nehmen.
Ist es richtig, dass dann innerhalb von 7 Tagen Gelder aus Deutschland angefordert werden können?
Ist es richtig, dass es dagegen kein Widerspruchsrecht gibt?
Ist es richtig, dass Sie dieser Vereinbarung im Bundestag zustimmen werden?
Wenn ja, wie sehen Sie in unseren GG verankerten demokratischen Kontrollpflichten?
Wie erklären Sie dann dem Bürger Ihre politische Verantwortung für diese intransparente Vereinbarung?
Woher nehmen Sie die Gewissheit dass weder Renten- noch Krankenkassen Gelder beisteuern müssen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Roesger,

vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch.de.

Die von Ihnen zitierten Regelungen stehen so im Entwurf des Vertrages. Dieser wurde von der Bundeskanzlerin ausgehandelt und steht am 25. Mai 2012 in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag zur Abstimmung.

Bereits in der 1. Lesung am 29. März haben die Redner der SPD-Bundestagsfraktion deutlich gemacht, dass es noch viele offene Fragen gibt, auf die die Bundesregierung mit Ihrem Gesetzesentwurf (Drucksache 17/9048) keine Antworten liefert. Darunter sind auch die genaue Ausgestaltung der Beiziehungsrechte weiteren Kapitals und in welchen Fällen zuerst der Deutsche Bundestag zustimmen muss, bevor die Regierung handeln darf.

Erst wenn diese geklärt sind wird die SPD-Bundestagsfraktion und auch ich entscheiden, ob wir dieser Vorlage zustimmen.

Damit Sie sich einen genauen Überblick über die Positionen der jeweiligen Fraktionen verschaffen können, verlinke ich das Plenarprotokoll der Debatte am 29. März und den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP am Ende meiner Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes