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Franz Thönnes
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Frage von martin h. •

Frage an Franz Thönnes von martin h. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

seit 26. märz 2009 ist das übereinkommen der vereinten nationen für menschen mit behinderung in deuschland verbindlich.

Laut artikel 27 haben behinderte menschen das recht auf frei gewälte arbeit. wie sollen die behinderten an arbeit kommen?gibt es ein programm wie den menschen geholfen werden kann?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Haertle,

vielen Dank für Ihr Anfrage, in der Sie sich nach Programmen erkundigen, die behinderte Menschen unterstützen, ihr Recht auf frei gewählte Arbeit nach Artikel 27 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auszuüben.

Artikel 27 verpflichtet die Vertragsstaaten, ihre Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt auszurichten. Dabei sollen zum einen der Schutz von behinderten Menschen vor Diskriminierungen gewährleistet und zum anderen besondere Fördermaßnahmen vorgesehen werden. Die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben wird in Deutschland durch ein differenziertes Leistungsspektrum gefördert. Der Schutz behinderter Menschen vor Diskriminierungen soll durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gewährleistet werden.

Darüber hinaus hat das SPD-geführte Arbeits- und Sozialministerium in den letzten Jahren konkrete Schritte unternommen, um die Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern. Dazu zählen die Einführung der Unterstützten Beschäftigung sowie Programme wie „job“ und „job4000“.

Über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und die Programme der Bundesregierung können Sie sich unter www.einfach-teilhaben.de informieren. Dieses Webportal hält ein umfassendes Informations- und Serviceangebot für behinderte Menschen bereit.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes