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Franz Thönnes
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Frage von Norbert K. •

Frage an Franz Thönnes von Norbert K. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Kittler,

der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall Dorothea Klee ./. BRD im Jahre 1995 den sogenannten Radikalenerlass für in allen Teilen für nichtig erklärt. Trotzdem arbeitet das Bundesland Baden-Württemberg (Frau Schavan / sogenanntes Kompetenzteam der CDU) heute wieder mit Berufsverboten. Wie stellt sich ihre Partei zu dem vorsätzlichen Bruch des Grundgesetzesß

Mit freundlichem Gruß
Norbert Kuske

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kuske,

über www.kandidatenwatch.de haben Sie mich darauf hingewiesen, dass trotz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs, dass den sogenannten Radikalenerlass für nichtig erkläre, in Baden-Württemberg mit Berufsverboten gearbeitet würde. In der Tat war vor ca. 2 Wochen ein Fall in den Medien, wo die Einstellung und Verbeamtung eines Lehrers mit der Begründung seiner früheren DKP-Mitgliedschaft und Tätigkeit als Parteifunktionär in Baden-Württemberg abgelehnt worden war. Zu diesem Fall kann ich mich aber nicht näher äußern, weil ich die genauen Hintergründe nicht kenne. Grundsätzlich ist der sogenannte Radikalenerlass in Deutschland immer noch gültig und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht verbindlich. Höchstrichterlich ist entschieden, dass der sogenannte Radikalenerlass mit der Verfassung vereinbar ist, d.h. dass die Treue zur verfassungsrechtlichen Grundordnung nachgewiesen werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes