Portrait von Franz-Josef Holzenkamp
Franz-Josef Holzenkamp
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Franz-Josef Holzenkamp zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Gerhard S. •

Frage an Franz-Josef Holzenkamp von Gerhard S. bezüglich Gesundheit

Seit 1982 benötige ich nach zwei Bypass-OP-en regelmäßig verschreibungspflichtige Medikamente, dazu zahle ich vierteljährlich allein für das Rezept die Rezeptgebühr von 10,-- Euro und die Zuzahlung in der Apotheke sowieso!!!
Der Wegfall der Rezeptgebühr würde mir helfen! Außerdem muß die BEK nicht noch mehr Guthaben ansammeln. Meine Wahlentscheidung werde ich an die mich ganz persönlich betreffenden Entscheidungen diesmal abhängig machen. Ich bin Mitglied der SU. Ich glaube auch eine ganze Anzahl Gleichbetroffener zu kennen.
WIE ENTSCHEIDEN SIE SICH?!

MfG. Gerhard Schepke

Portrait von Franz-Josef Holzenkamp
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schepke,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19. Oktober 2012, in der Sie sich für die Abschaffung der Rezeptgebühr aussprechen.

Für verschreibungspflichtige Medikamente gilt:Die Krankenversicherungen übernehmen die Kosten des Medikaments, der Versicherte muss jedoch einen kleinen Teil als Zuzahlung mittragen - abhängig vom Preis der benötigten Arznei.

So beträgt die Zuzahlung in der Regel zehn Prozent des Arzneimittelpreises, sie ist aber auf maximal 10 Euro begrenzt. Kostet das Medikament weniger als fünf Euro, trägt der Versicherte die Kosten selbst. In der Praxis bedeutet das, dass es vollkommen unerheblich ist, ob ein Medikament 100 oder sogar 500 Euro kostet - der Versichertenanteil ist strikt auf zehn Euro begrenzt. Kinder unter 18 Jahren sind generell von allen Arzneimittelzuzahlungen befreit.

Des Weiteren wurde eine Belastungsgrenze eingeführt, damit niemand durch die gesetzlichen Zuzahlungen unzumutbar belastet wird. Sie liegt bei zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens - für chronisch Kranke bei einem Prozent. In diese Rechnung fließen jedoch nicht allein die Zuzahlungen für Arzneimittel ein, sondern auch die Praxisgebühr, der Eigenanteil für stationäre Behandlung sowie die Zuzahlung bei therapeutischen Maßnahmen und häuslicher Krankenpflege. Ist die Belastungsgrenze im laufenden Jahr erreicht, ist der Versicherte für den Rest des Jahres von allen Zuzahlungen befreit.

Neben der Rezeptgebühr sprechen Sie aber auch Ihre vierteljährlichen Aufwendungen in Höhe von zehn Euro an - und verweisen damit sicherlich nicht auf die Rezept-, sondern auf die Praxisgebühr. Wie Sie bereits der Medienberichterstattung entnehmen konnten, hat sich die christlich-liberale Koalition am 4. November 2012 darauf verständigt, die Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 abzuschaffen. Damit werden die Bürgerinnen und Bürger um insgesamt rund zwei Milliarden Euro pro Jahr entlastet.

Sehr geehrter Herr Schepke, darüber hinausgehende Überlegungen zur Abschaffung der Rezeptgebühr gibt es derzeit nicht. Sie erlaubt eine maßvolle und verantwortungsbewusste Eigenbeteiligung an den Ausgaben der Krankenkassen zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung der Versicherten.

Mit freundlichen Grüßen

Franz-Josef Holzenkamp