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Frank Tempel
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Frage von Andreas S. •

Frage an Frank Tempel von Andreas S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Tempel,

vielen Dank für Ihre Antworten. Ich muß gestehen, ich fühle mich nicht richtig verstanden. Ich reduziere, formuliere meine Fragen neu und hoffe, es fällt Ihnen jetzt leichter direkte und Fragenbezogene Antworten zu liefern:

1. Sie berichten von Vereinen die abseitz der für sie verbindlichen Schießsportordnung „ballern“ und, daß Ihnen die Vereine aus Ihrer Tätigkeit im Polizeidienst bekannt sind. Ich will nicht neugierig sein aber was macht die Polizei in Schützenvereinen, auch noch während dem Schießbetrieb auf dem Schießstand? Ich gehe davon aus, nicht selber schießen…

In der Frage ging es nicht um „Durchsuchungen“ (Durchsuchungen??? Ich hoffe Sie bezeichnen eine verdachtsunabhängige Kontrolle der Waffenaufbewahrung nicht als Durchsuchung!) sondern um einen Verstoß gegen die von der zuständigen Behörde erteilte Schießerlaubnis.

Meine Frage lautet:
Sie behaupten, in Ihnen bekannten Vereinen wird abseitz der gültigen Schießsportordnung „geballert“ und damit ein Verstoß gegen die behördlich erteilte Schießerlaubnis begangen. Haben Sie diese Fälle zur Anzeige gebracht?

2. Die Unterscheidung zwischen „sportlichen Schießen“ und „Ballern“ haben Sie meiner Meinung nach in keiner Ihren Antworten erläutert. Ich gehe davon aus, daß Ihnen alle Schießsportverbände, die dazugehörigen Schießsportordnungen und nicht zuletzt alle Disziplinen bekannt sind.

Meine Frage lautet:
was ist für Sie „ballern“?

3. Pure Lust am Schießen vergleiche ich mit purer Lust am Autofahren oder purer Lust auf ein Bier.

Meine Frage lautet:
welchen negativen Aspekt hat für sie die „pure Lust am Schießen“ und warum entziehen Sie ihr den Sportgedanken?

Ich wäre Ihnen für sachliche, konkrete und unmißverständliche Antworten sehr dankbar. Vielen Dank!

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schwitalla,

da ich mich nun wirklich wiederholen müsste, gehe ich vorrangig auf die neuen Aspekte in Ihren Fragen ein:
In meiner Dienstzeit als Polizist war ich in verschiedenen Ermittlungsgruppen tätig. Dazu zählten eine Ermittlungsgruppe zu Korruption und eine Einheit zu Drogendelikten. In diesem Zusammenhang sind während verschiedener Hausdurchsuchungen auch Verstöße bei der Lagerung von legalen Waffen festgestellt worden (z. B. einmal ein Revolver in einer Nachttischschublade).
Direkte Kontrollen zur korrekten Lagerung führen, wie sie wissen, die entsprechenden Waffenbehörden durch. Die Polizei ist dort in der Regel nicht beteiligt.

Bezüglich des „Ballerns“ zitiere ich noch einmal meine Antwort an Herrn Hummel: „Die Definition des Sportschießens, dass auf vielen Internetseiten von Sportschützen zu finden ist, wie folgt: ,Ziel des Sportschießens ist es, die Mitte einer Schießscheibe, durch Einklang von Körper (statischem Aufbau und Körperbeherrschung) und Geist (innere Ruhe und Kontrolle von äußeren Einflüssen), zu treffen. Dies braucht Training, sowohl körperliches wie auch mentales.‘ Das dies bei aller Anstrengung auch Spaß macht, ist klar. Ballern ist dann alles andere, jenseits der sportlichen Ziele.“
Ich denke, das diese Antwort eindeutig ist.

Mit freundlichen Grüße
Frank Tempel