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Frage von Michael M. •

Frage an Frank Heinrich von Michael M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Heinrich,

Julian Assange wird als politischer Häftling in einem Londoner Gefängnis festgehalten, ohne das in Großbritannien juristisch etwas gegen ihn vorliegt. Er soll wegen der Veröffentlichung von Kriegsverbrechen auf seiner Internetplattform, WikiLeaks, an die USA ausgeliefert werden.

Ist es möglich, dass er mit Anzeichen von psychischer Folter, trotz gesundheitlicher Probleme unter unnötig verschärften Bedingungen in Einzelhaft gefangen gehalten wird und ihm die Möglichkeiten seiner Verteidigung erschwert werden?

Was werden Sie persönlich als Mitglied des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe dafür tun, damit die Rechte von Julian Assange gewahrt werden und dass er als politisch Verfolgter den nötigen Schutz bekommt?

Mit rechtsstaatlichen Erwartungen
M. M.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Frage, die ich gerne wie folgt beantworten möchte.

Prinzipiell verlassen wir uns darauf, dass andere europäische Länder ähnlich hohe rechtsstaatliche Standards haben wie wir.

Als Menschenrechtler im Deutschen Bundestag habe ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen den Auftrag, dass im jährlichen "Bericht der Bundesrepublik über ihre Menschenrechtspolitik" Folter umfassend berücksichtigt wird. Diese Systematik gibt es auch in anderen Ländern.

Deutschland selbst hat aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland einen nationalen Präventionsmechanismus, der aus zwei Institutionen besteht: Für den Zuständigkeitsbereich des Bundes (unter anderem Gewahrsamseinrichtungen der Bundespolizei und des Zolls, Vollzugseinrichtungen der Bundeswehr) ist eine Bundesstelle zur Verhütung von Folter gegründet worden. Für den Zuständigkeitsbereich der Länder (unter anderem Alten- und Pflegeheime, Justizvollzug, Polizeigewahrsam, psychiatrische Kliniken) wurde durch Staatsvertrag unter den Ländern eine gemeinsame Kommission der Länder eingerichtet. Sowohl der Organisationserlass, mit dem die Bundesstelle eingesetzt worden ist, als auch der Staatsvertrag der Länder halten ausdrücklich fest, dass die jeweiligen Institutionen weisungsungebunden und unabhängig sind.

Die Bundesstelle zur Verhütung von Folter hat ihre Arbeit zum 1. Mai 2009 aufgenommen, die Länderkommission wurde offiziell am 24. September 2010 eingesetzt. Die Bundesstelle und die Länderkommission arbeiten eng zusammen. Gemeinsam bilden sie die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter, die ihren Sitz in Wiesbaden hat. Sie haben die Aufgabe, zur Verhütung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe regelmäßig und unangekündigt Gewahrsamseinrichtungen des Bundes und der Länder aufzusuchen. Bundesstelle und Länderkommission sollen auf vorgefundene Missstände aufmerksam machen und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Darüber hinaus können sie auch Empfehlungen zu bestehenden oder im Entwurf befindlichen Rechtsvorschriften aussprechen. Jährlich legen beide Einrichtungen gemeinsam einen Tätigkeitsbericht gegenüber der Bundesregierung, den Landesregierungen, dem Deutschen Bundestag und den Länderparlamenten vor.

Unser Auftrag ist, national und international auf klare Ungerechtigkeiten und Verstöße hinzuweisen. Bei alldem sind und bleiben wir aber die Legislative. Damit Rechte gewahrt werden, muss juristisch dagegen vorgegangen werden. Das steht mir als Abgeordnetem nicht zu.

Mit rechtsstaatlichen Grüßen

Frank Heinrich